Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Gesetze. Häusersteuer. 
Sesetze. Aufreizungen durch die Presse zum 
Ungehorsam gegen dieselben. S. 95. Art. 16. 
Gewerbe. Die collegtale Berathung der in 
Gewerbssachen zu erlassenden Beschlüsse betr. 
S. 270. 1. 37. 
Königliche Erklärungen im Landtagsab- 
schiede auf die von den Kammern in Be- 
treff der Unterstützung der Gewerbe gestellten 
Anträge. S. 273—275. 86. 41. 
— — Siehe auch „Industrie“. 
Ge werbe des Staats. Siehe „Oekono= 
mien und Gewerbe“. 
Gewerbsteuergesetz. Siehe „Steuern“. 
Gewer bsschulen. Hierauf und auf deren 
Lehrer bezügliche Königliche Erklärung im 
Landtagsabschlede. S. 273. s. 40. 
Glasmaleretanstalt, Erarialische. Ueber- 
weisung der Ausstände und Vorräthe der 
Berg= und Hüttenwerke an die Glasmalerei- 
Anstalt und Porzellainmanufactur. S. 264. 
Grundrenten. Köntgliche Erklärung im Land- 
tagsabschlede hinsichtlich der von den Kam- 
mern beantragten Förderung der Grundrenten- 
ablösung durch die Staatsregierung. S. 267. 
— — Koönigliche Erwiederung im Landtags- 
abschiede auf die Wünsche der Kammern 
bezüglich des Vollzugs des Gesetzes vom 
4. Juni 1848 über die Aushebung der guts- 
herrlichen Gerichtsbarkeit, dann Aufhebung, 
Firirung und Ablösung von Grundlasten. 
S. 270. I. 38. 
GIymnasien. Königliche Erklärung auf die hin- 
sichtlich der Gymnasien und deren Professoren 
gestellten Anträge der Kammern. S. 273..40. 
H. 
Häusersteuer. Gesetz, die definitive Häuser— 
steuer beir. Siehe unter „Steuern“. 
Hammerhütten #c. Hilfsbedürftige. 
Hammerhütten und Schmieden. Vermin- 
derung des bet ärarialischen Hammerhütten 
und Schmieden sich ergebenden Mehrauf- 
wandes. S. 261. s. 30. 
Handel mit Schriften ohne obrigkeitliche Erlaub- 
niß. S. 106. Art. 38. 
Handelsgerichte. Deren Bestellung für die 
Entscheidung von Handels= und Wechsel- 
streitigkeiten. S. 428. Att. 7. Die Kreis- 
gerichte bilden die Berufungsinstanz für die- 
selben. S. 428. Art. 7. 
— — I. und II. Instanz der Stadt Nürn- 
berg. S. 440. Art. 26. 
Handelsstand. Beisitzer aus dem Handels- 
stande bei den Handelsgerichten und den Krels- 
gerichten. S. 428. Art. 7. 
Handwerksgesellen oder Arbeiter. Ver- 
leitung derselben durch die Presse zu gemein- 
schaftlicher Widersetzlichkeit gegen Meister 
oder Dienstherren. S. 96. Art. 18. 
Hausirhandel mit Preßerzeu gnissen. 
S. 106. Art. 38. 
Heimathssachen. Die collegkale Berathung 
der in denselben zu erlassenden Beschlüsse 
betr. S. 270. s. 37. 
Hilfsbedürftige. Gesetz über die Unter- 
stützung hilfobedürftiger und erkrankter Per- 
sonen. S. 341—346. 6 
Inhalt: Art. 1. Von der Hilfeleistung 
der Heimathsgemeinden. S. 342. — Art. 2. 
Von der Hilfeleistung der Gemeinden des 
Aufenthaltsortes. S. 343. — Art. 3. In 
welchen Fällen die Gemelnde des Aufent- 
haltsortes von der Helmathsgemeinde keinen 
Rückersatz fordern kann. S. 343. — Art. 4. 
Wöchentliche Unterstützungs- und Krankenver= 
pflegungsbeiträge der Dienstboten, Gesellen 2c. 
S. 343. — Art. 5. In welchen Fällen 
die Heimathsgemeinde Rückersatz zu leisten ver- 
bunden ist. S. 3444. — Art. 6. Fälle der 
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