Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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December  1849,  welcher  nach  Erfuͤllung  ist  zur  theilweisen  Aufraͤumung  des  noch
der  hierauf  durch  jenes  Geseh  angewiesenen  ungetilgten  Restes  dieser  Schuld  zu  ver-Zahlungs-Verpflichtungen
  verfügbar  bleibe,  wenden.

Gegeben  München,  den  16.  März  1855.

Marx.

Krhr.  v.  d.  Pfordten.  v.  Aschenbrenner.  v.  Ningelmann.  v.  Cũder.  v.  Bwehl.  Graf  v.  Reigersberg.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Koͤnigs:
der  Generalsecretär  des  Staatsrathes,
Seb.  von  Kobell.