Eisenbahn. Eisenbahn.
900,000 fl. serner zum Bau einer Eisen-
bahn von Ansbach nach Wurzburg mit
10,000, 000 fl. — und für den Bau einer
Eisenbahn von Nürnberg nach Würzburg mit
10,000, 000 fl. zusammen auf den
Maximalbetrag von 22,910,000 fl. S. 26
—27. Art. 2. Ermächtigung des k. Staats-
ministers der Finanzen zur Aufnahme des
entsprechenden Staatsanlehens. S. 27—28.
Deckung der Ausgaben auf Verzinsung und
Geldaufbringungskosten. S. 28—29. Art. 4.
Die Erübrigungen an den durch frühere Ge,
setze bewilligten Baucrediten für die Ludwigs-
Süd-Nordbahn, Ludwigs-Westbahn, Mari-
miliansbahn, München-Augsburg-Ulm: und
Lichtenfels-Koburgerbahn werden zur Deckung
des Passivrestes der München-Rosenheim-
Salzburgerbahn, zur Erweiterung des Bahn-
hofes in Aschaffenburg und zur Vermehrung
des Fahrmaterlals bestimmt. S. 29—30.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 51.
Etlsenbahn. Gesetz, die Verlängerung der Ost-
bahnen in der Oberpfalz und Oberfranken
betr. S. 45—48.
Inhalt: Art. 1. Ausdehnung der Zinsen-
gewährschaft für den Fall der Herstellung einer
Elsenbahn von Schwandorf über Weiden nach
Bayreuth und von Weiden nach Schwarzen=
bach oder Eger. S. 4647,. — Krtt. 2.
Mittel zur Zinsengewährleistung. S. 48. —
Urt. 3. Tarifmarimalsätze. S. 48.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 52—54.
Königlich Allerhöchste Erklärungen auf die
dem Gesammtbeschlusse der Kammern über
dieses Gesetz angereihten Wünsche und An-
träge:
!) wegen Concessionirung der Stadt Kempten
zur Erbauung einer Eisenbahn im Iller-
Eisenbahnmetz. Feuerversicherungsanstalt.
thale von Neu-Ulm über Memmingen
nach Kempten;
2) in Bezug auf den Bau einer Eisenbahn
von der Stadt Hof in der Richtung
gegen Asch 2c.;
3) wegen der vorgeschlagenen Eisenbahn=
verbindung mit der Festung Ingolstadt;
4) über die Verbindung des südöftlichen
Thelles von Bapern mit dem vater-
ländischen Eisenbahnnetze durch eine Eisen-
bahn Recherchen anjuordnen, siehe: Land-
tagsabschied S. 52—54.
Eisenbahnnet siehe: Eisenbahn.
Entehrende Strafen, Folgen einer Verurtheil-
ung hiezu. S. 334.
Entschädigung siehe: Tivilpartei, Scha-
densersatz.
Entwässerungs--Unternehmungen, Gesetz
vom 28. Mai 1852 hierüber. S. 325.
Erbenporf siehe: Steinkohlen.
Ergänzung des stehenden Heeres, Gesetz vom
15. August 1828 hierüber. S. 325. S. 330.
Erlaubnißschein, Jagdausübung ohne einen
solchen in der Pfall. S. 332.
Eriehungsanstalt, Erkenntnisse auf Unter-
bringung in einer solchen. S. 339.
Etappenconvention siehe: Eisenbahn.
Erekutionsverfahren in der Pfalz, Aufheb=
ung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom
23. Mai 1846 hierüber. S. 323.
F.
Fallit, Aufhebung der Bestimmungen des Code
de commerce über die Bestrafung seiner
Ehefrau. S. 323.
Fälschung, Folgen der Verurtheilung wegen
einer solchen in Bezug auf Wahlrechte 24.
S. 336. in Bezug auf die Untersuchungs-
hafl. S. 152. S. 324.
Festsepung der Stant#egaben. S. 97.