Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Eisenbahn. Eisenbahn. 
900,000 fl. serner zum Bau einer Eisen- 
bahn von Ansbach nach Wurzburg mit 
10,000, 000 fl. — und für den Bau einer 
Eisenbahn von Nürnberg nach Würzburg mit 
10,000, 000 fl. zusammen auf den 
Maximalbetrag von 22,910,000 fl. S. 26 
—27. Art. 2. Ermächtigung des k. Staats- 
ministers der Finanzen zur Aufnahme des 
entsprechenden Staatsanlehens. S. 27—28. 
Deckung der Ausgaben auf Verzinsung und 
Geldaufbringungskosten. S. 28—29. Art. 4. 
Die Erübrigungen an den durch frühere Ge, 
setze bewilligten Baucrediten für die Ludwigs- 
Süd-Nordbahn, Ludwigs-Westbahn, Mari- 
miliansbahn, München-Augsburg-Ulm: und 
Lichtenfels-Koburgerbahn werden zur Deckung 
des Passivrestes der München-Rosenheim- 
Salzburgerbahn, zur Erweiterung des Bahn- 
hofes in Aschaffenburg und zur Vermehrung 
des Fahrmaterlals bestimmt. S. 29—30. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 51. 
Etlsenbahn. Gesetz, die Verlängerung der Ost- 
bahnen in der Oberpfalz und Oberfranken 
betr. S. 45—48. 
Inhalt: Art. 1. Ausdehnung der Zinsen- 
gewährschaft für den Fall der Herstellung einer 
Elsenbahn von Schwandorf über Weiden nach 
Bayreuth und von Weiden nach Schwarzen= 
bach oder Eger. S. 4647,. — Krtt. 2. 
Mittel zur Zinsengewährleistung. S. 48. — 
Urt. 3. Tarifmarimalsätze. S. 48. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 52—54. 
Königlich Allerhöchste Erklärungen auf die 
dem Gesammtbeschlusse der Kammern über 
dieses Gesetz angereihten Wünsche und An- 
träge: 
!) wegen Concessionirung der Stadt Kempten 
zur Erbauung einer Eisenbahn im Iller- 
Eisenbahnmetz. Feuerversicherungsanstalt. 
thale von Neu-Ulm über Memmingen 
nach Kempten; 
2) in Bezug auf den Bau einer Eisenbahn 
von der Stadt Hof in der Richtung 
gegen Asch 2c.; 
3) wegen der vorgeschlagenen Eisenbahn= 
verbindung mit der Festung Ingolstadt; 
4) über die Verbindung des südöftlichen 
Thelles von Bapern mit dem vater- 
ländischen Eisenbahnnetze durch eine Eisen- 
bahn Recherchen anjuordnen, siehe: Land- 
tagsabschied S. 52—54. 
Eisenbahnnet siehe: Eisenbahn. 
Entehrende Strafen, Folgen einer Verurtheil- 
ung hiezu. S. 334. 
Entschädigung siehe: Tivilpartei, Scha- 
densersatz. 
Entwässerungs--Unternehmungen, Gesetz 
vom 28. Mai 1852 hierüber. S. 325. 
Erbenporf siehe: Steinkohlen. 
Ergänzung des stehenden Heeres, Gesetz vom 
15. August 1828 hierüber. S. 325. S. 330. 
Erlaubnißschein, Jagdausübung ohne einen 
solchen in der Pfall. S. 332. 
Eriehungsanstalt, Erkenntnisse auf Unter- 
bringung in einer solchen. S. 339. 
Etappenconvention siehe: Eisenbahn. 
Erekutionsverfahren in der Pfalz, Aufheb= 
ung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 
23. Mai 1846 hierüber. S. 323. 
F. 
Fallit, Aufhebung der Bestimmungen des Code 
de commerce über die Bestrafung seiner 
Ehefrau. S. 323. 
Fälschung, Folgen der Verurtheilung wegen 
einer solchen in Bezug auf Wahlrechte 24. 
S. 336. in Bezug auf die Untersuchungs- 
hafl. S. 152. S. 324. 
Festsepung der Stant#egaben. S. 97.
	        
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