Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Feuerversicherungsanstalt. Finanzgeset. 
Fenerversicherungsanstalt. Geses, die Ab- 
änderungen einiger Bestimmungen des Ge- 
sehdes vom 28. Mai 1852, die Feuerver- 
sicherungsanstalt für Gebaude in dem Ge- 
bletsthellen diesseits des Rheins beir. G. 5—8. 
Inhalt: Art. 1. Die Geschaͤftsaushilfe bei 
den Rechnungs= Commissären und Brandver= 
sicherungsInspectoren betr. S. 6 — 7. Mtt. 2. 
Bezahlung einer Universalsumme der Anstalt 
für das Verwaltungspersonal an die Staats- 
casse. S. 7—8. Eintritt der Wirksamkeit 
dieses Geseheg. S. 8. 
Königlich Allerhschste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 51. 
Finanzgesetz für die VIII. Finanzperiode 
1861/67. S. 89—112. 
Inhalt: Titel I. Bestand der Vorjahre 
s. 1—4. S. 91—96. — Titel II. Fest- 
setzung der Staatsausgaben s. 5—8. S. 97— 
106. Titel III. Staatselnnahmen 8s.9 — 13. 
S. 106—110. (Hiezu als Beilage A. und 
B. Generalübersicht des voranschlägigen Be- 
trages der Staatsausgaben und Staatsein- 
nahmen für ein Jahr der VIII. Finanz- 
periode 1861/67) S. 113 —122. Titel IV. 
Schlußbestimmungen. F. 14. Zuweisung der 
noch unter Verwaltung der Regierungen 
stehenden und der bei der Centralstaatscasse 
vorhandenen Staatsactivcapitallen zu dem 
Staatsgüter-Kausschillingsfonde, dann Ver- 
einigung der bisher gesondert behandelten Bau- 
ausgaben auf die selbstständigen Gebäude der 
rentamtlichen Verwaltung mit jenem für Ge, 
bäude der allgemeinen Rentgefälle. S. 110. 
k. 15. Die Aufbesserung der Gehalte betr. 
S. 110— 111. #. 16. Die Aufhebung der 
den Landrichtern in der Pfall zugewiesenen 
Gebühren betr. S. 111— 112. . 17. Zu- 
weisung des Ertrages der Kreisamtöblätter 
zu dem allgemeinen Unterstützungsfonde für 
Flucht. 
Staatsdiener. S. 112. — Festsetzung des 
Beitrages für die Kosten der Immoblliar- 
Brandversicherungsanstalt auf 60,000 fl. 
S. 112. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 62. 
Flucht des Verdächtigen resp. Verurtheilten als 
Grund seiner Verhaftung. S. 352. S. 354. 
S. 355. 
Folgen der Verurthellung in eine Leibes: oder 
entehrende Strase in der Pfalz. S. 334. 
Verlust der Civilrechte nach pfälzischem Recht 
als Folge d. V. S. 334. Berlust der staats- 
bürgerlichen Rechte. S. 339. 
Forderungen aus Staatsschulden-Urkunden, 
siehe: Verjährung. 
Forstsachen, Personalhaft als Erekutionsmittel 
in denselben. S. 384. 
Forststrafgerichte. S. 345. 
Forststrafgesetz für die Pfalz Art. 386—387. 
deren Aufhebung. S. 384. 
Fortsetzung strafbarer Handlungen, deren Ver- 
hinderung durch provisorische Verhaftung. 
S. 356. 
Fragestellung über das Vorhandensein von 
Milderungsgründen bei Geschworenengerichten. 
S. 337. 
Französische Dekrete siehe: Dekret. 
Freiheltsstrafen durch Einzelnhaft flehe: 
Vollzug. 
Freilassung des in Untersuchungshaft Befind- 
lichen gegen Sicherheitsleistung. S. 347. 
S. 352. S. 358. S. 363—364. 
Frieden öffentlicher, Stzrung desselben. S. 325. 
Frische That, provisorische Verhaftung eines auf 
derselben Ergriffenen. S. 356. 
Fürtb siebe: Eisenbahnen. 
G. 
Gefälle siche: Staatsgefälle. 
Gefälle. 
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