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bis an die Landesgrenze bei Kreuz=
nach, wenn deren Anschluß an
die Nahebahn gesichert s.in wird,
und
b) einer Eisenbahn von Neustadt aH.
nach Dürkheim durch Actiengesell-
schaften
wird die k. Staateschuldentilgungs-Com,
misson ermächtiget, die Gewährleistung
eines jährlichen Zinsenertrages von vier
vom Hundert aus dem Bau“ und Ein-
richtungscapitale für jede dieser Bahnen,
vom Tage der Vollendung und Eröffnung
gerechnet, auf fünf und zwanzlg Jahre zu
übernehmen, wogegen jedenfalls nach neun
und neunzig Jahren jede dieser Bahnen
unentgeltlich dem Staate heimzufallen hat.
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Als Marimalgröße des Bauauf-
wandes wird für die Eisenbahn von Kat-
serslautern oder Hochspey#er durch das
Alsenzthal bis an die Landesgrenze bii
Kreuznach die Summe von 7,700, oo fl.;
für die Eisenbahn von Neustade nach Dürk,
heim die Summe von 1,450,000 fl. an?
genommen, und hiefür die Zinsengewähr-
schaft mit 4% übernommen.
Aectikel 5.
Die Miteel zum Vollzuge der in den
Ae#ikeln 1, 3 und 4 bezeichneten Gewähr.
schaftsleistungen sind im Falle und nach
Maßgabe des Bedarses in dem sewelligen
Budget auszuwersen.
Gegeben Berchtesgaden den 10. November 1861.
Marx.
4rhr. v. Schrenk, v. Zwrhl. v. Uermayr. Erhr. v. Mulzer. v. Pfeuser. v. Spies.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der General: S cretaͤt des S:aatdra: ha:
Scb. v. Kobell.
30“