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aus diesem während des Bestehens
und nach der Auflösung der Gesell-
schaft;
serner die Rechtsverhältnisse zwi-
schen den Gesellschaftern und den Vor-
stehern und Liquidatoren der Gesell-
schaft, sowie die Rechtsverhältnisse
dieser Personen untereinander;
imgleichen die Rechtsverhältnisse
zwischen den stillen Gesellschaftern
und dem Inhaber des Handelege-
werbes oder zwischen den Theilneh=
mern an einer Vereinigung zu ein-
zelnen Handelsgeschäften für gemein-
schaftliche Rachnung oder an einer
Vereinigung zu gemeinschaftlichem
Handelsbetriebe (Arkikel 10 Absaßz
des allgemeinen deutschen Handels-
gesehbuches) aus dem gesellschaftlichen
Verbande oder in Bezug auf die
bLiquidation oder die Auseinander-
sehung;
die Rechtaverhältnisse, welche aus
den Berufegeschäften der Handels-
makler, Dispacheurs, Güterbestärter,
Waäger, Messer oder anderer Der-
sonen, welche die Menge oder die
Güte der Waaren oder deren Ver-
packung für den Handelsverkehr öf-
fentlich zu beglaubigen haben, zwi-
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schen ihnen und anderen Dersonen
entstehen;
die Aufsicht über die Handels=
mäckler, Dispacheurs und Güterbe-
stätter in Bezug auf ihre Berufs-
geschäsee, sowie deren Bestrafung
wegen der von ihnen im Berufe be-
gangenen Pflichtverletzungen;
die Rechtsverhältnisse des Seerechts;
serner jene, welche im Verkehr zu
Land, auf Flüssen und Binnenge-
wässern zwischen Frachtführern und
den Absendern, Empfängern und
anderen betheiligten Personen ent-
stehen;
die Rechtsverhältnisse aus der Be-
stellung, Zurückforderung oder Geltend"
machung von Faustpfändern für
Forderungen aus Handelsgeschäften,
aus dem Bestande oder der Aus-
übung des Retentionsrechtes wegen
solcher Forderungen, sowie aus dem
Bestande oder der Geltendmachung
von gesetzlichen Pfandrechten an ber
weglichen Sachen für Forderungen
aus Handelegeschäften;
die Veräußerung von beweglichen
Sachen und Werchypapieren in allen
Fädllen, in welchen dieselbe nach den
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