Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Artikel 1. 
Für Nohzucker und Farin, sowie für 
Brod-, Hut= und Candiszucker, nicht min- 
der für gestoßenen (gemahlenen) Brod- 
und Hutzucker wird, Lenn deren Ausfuhr 
über die Zollvereinsgrenze, oder deren Nie- 
derlegung in eine öffentliche Niederlage er- 
folgt, vom 1. September 1861 an eine 
der Rubenjuckersteuer entsprechende Vergut- 
ung gewährt, insoferne nicht die höhere 
Jollvergutung für raffinirten ausländischen 
Zucker eintrikt. 
Artikel 2. 
Wer diese (Artikel 1) Steuervergnt- 
ung oder die Zollvergütung in Ansruch 
nimmt, hat die besonders verabredeten oder 
die früher bereits bezüglich der Zollvergut- 
Masstab der 
Verzollung. 
1) Zucker: 
a) Brod-, Hut-, Candis:, 
Bruch= oder Lumpen= 
und weißen gestoßenen 
Zucker. 1 Centner 7 
b) Rohzucker und Farin 
(Zuckermehl). 1 Cenner 6 
c) Rohzucker für inlän; 
dische Siedereien zum 
Rafsiniren unter den 
besonders vorzuschrei- 
benden Bedingungen 
und Controlen. 
2) Syoroooon 
1 Centner 1 
1 Centner 2 
Eingangs- 
Abgabe. 
Ih. Sgt. fl. kr. 
10 
— 1030 
16 
ung vereinbarten, sowie die künftig etwa- 
weiter zu beschließenden Bedingungen für 
die Gewährung jeder dieser Vergütungen 
zu erfüllen. 
Artikel 3. 
Bei der Erhebung der Steuer fuͤr 
die Bereitung von Zucker aus getrockneten 
(gedörrten) Rüben werden vom 1. Sev- 
tember 1860 an auf jeden Centner getrock: 
neter Rüben nicht mehr fünf und ein hal- 
ber, sondern nur fünf Cenener rohe Rüben 
gerechnet. 
Artikel 1. 
Vom 1. September 1861 an beträgt 
bis auf weitere Vereinbarung der Ein- 
gangszoll von ausländischem 
Für Tara wird vergutet vom 
Centner Bruttogewicht: 
Pfund. 
14 in Fässern mit Dauben ven 
Cichen und anderm harten Hel#e, 
0 in andern Fässern, 
J in Kisten, 
7 in Körben, 
2 
1250 
in Fässern mit Dauben ren Ei- 
chen= und anderm harten Helze, 
in andern Fässern, 
r in Risten ven 8 Ceninern und 
darnber. 
in Kisten unter 8 Ceninern, 
in außereuropässchen Rohrgeflech- 
ten (Canassers, Cranjans), 
in anderen Körpen, 
in Ballen, 
11 in Fässern.
	        
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