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3) die Abaͤnderung einiger Bestimmungen des
Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Feuer-
versicherungsanstalt für Gebäude in den
Gebietstheilen diesseits des Rheins,
4) die Aufhebung der Straffolgen.
5) die Vergütung der Steuern für ausge-
führten Rübenzucker, die Besteuerung des
Zuckers aus getrockneten Rüben, und die
Verzollung des Zuckers und des Syrupes,
einen weitern Credit für dic außcrordent-
lichen Militärbedürfnisse bis zum Schlusse
der VII. Finanzperiode 185 5/61.
7) die provisorische Erhebung der Steuern
pro 186 ½2 ketreffend,
haben Wir nach den von beiden Kammern ge-
saßten Gesammtbeschlüssen sanctionirt und hienach
dieselben durch die Gesetzblätter vom
20. August 1859.,
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15. April 1861,
27. Mai „
15. Juli „
21. August „
9. October „
in den Gesetzblättern für 1859 II. Abtheilung;
dann für 1861 Stück 1—5, dann 8 verkün-
den lassen.
5. 2.
Die Verjährung der Forderungen aus Staats-
schuldurkunden der Staatsschuldentilgungs-
Anstalt betreffend.
Den Gesetz-Entwurf: die Verjährung der
Forderungen aus Staatsschuldurkunden der
Staataschuldentilgungs = Anstalt betreffend, haben
Wir nach erfolgter Zustimmung beider Kammern
unter dem 29. September l. Is. zum Gesetze
erboben und letzteres im Gesetzblatt vom
4. October desselben Jahres Stück Nr. 7 ver-
künden lassen.
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Auf den dem Gesammtbeschlusse über die-
ses Gesetz von den Kammern angefügten
Wunsch:
„daß Unser Staatsministerium der Finan-
„zen ermächtiget werde, bezüglich der beim
„Erscheinen obigen Gesetzes bercits wegen
„Nichterhebung binnen drei Jahren er-
„loschenen Capitalien auf Ansuchen der
„Gläubiger die Wiedcraufnahme und nach-
„krägliche Bezahlung auch in jenen Fällen
„zu genehmigen, in welchen keine streng-
„(rechtlichen Restitutionsgründe bestehen,
„insoferne seit dem Eintritte der Verjähr-
„ung derselben nicht mehr als zwei Jahre
„verflossen sind —“
ertheilen Wir andurch die erbetene Ermächtigung
und weisen Unser Staatsministerium der
Finanzen an, hienach gegebenen Falles zu ver-
fahren.
#. 3.
Die Vervollständigung und Ausdehnung der
bayerischen Staatseisenbahnen betreffend.
Den Gesetz-Entwurf, die Vervollständigung
und Auadehnung der baperischen Staatseisen-
bahnen betr., haben Wir unter Genchmigung
der von den beiden Kammern vorgeschlagenen
Abändcrungen am 23. Sepxtember d. J#.
sanctionirt und das hienach ausgefertigte Gesetz
durch das Gesetzblatt vem 29. dreselben Monats
Stück 6 bekannt machen lassen
Wir ertheilen dabei auf die dem Gesammt-
beschlusse über den Eutwurf dieses Gesetzes an-
gereihten Wünsche und Anträge solgende Erklär-
ungen:
1) dem Wunsche:
die Erbauung einer Cisenbahn im Iller=
thale von Neuulm nber Memmingen
nach Kempten auf Kosten von Privaten