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11)
12)
Fuͤr Herstellung und innere Ein—
richtung von Strafanstalten im Voll-
zuge der neuen Strafsgesetzbcher
1,210,000 fl.;
Die Getreidpreis" Differenz für die
außerordentlichen Heeresbedürfnisse in
den ersten zwei Jahren der VIII.
Finanzperiode nach dem dießfallsigen
Gesetze im voranschlägigen Bedarfe
von „ 522,209 fl.;
13)) Diek. Stesrsregierung ist ermaͤchtiget,
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die Anlehens= und Aufbringungskosten
des nach Tit. III. 9. 10 lit. h. des
gegenwärtigen Gesetzes für außer-
ordentliche Heeresbedürfnisse in den
Jahren 18616z zu beschaffenden Mi-
litäranlehens aus den Erübrigungen
der VII. Finanzperiode zu entnehmen;
Für Errichtung neuer, oder für Ver-
legung einiger der bisherigen Rent-
dmter, dann für veränderte Ein-
theilung der bisherigen Rentamts=
bezirke. 100000 fl.;
Für Besoldung der Tarbeamten vom
1. October l. Is. bis zum 1. Juli
1862, sodann für Regiebedürfnisse
und sonstige Ausgaben der Tarbeamten
120,0o0 fl.;
Für den Ankauf von Hengsten Be-
hufs der Vermehrung des Pferde-
bestandes und der Starionen des
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Landgestütes und für Ankauf von
Zuchtpferden für das Stammgestüt
115,000 fl.;
dann für den Ankauf von Hengsten
für das pfälzische Landgestür
« 16,000 fl.;
Fuͤr den Fall eines sich ergebenden
Passivrestes der Lottoanstalt, oder
soferne die Renten des Lotto im ersten
Vierteljahre 1881 nicht ausreichen
sollten, zur Deckung des Bedarfs fuͤr
Pensionen und Ruhegehalte der Be—
amten der Lottoanstalt und ihrer Re-
licten, dann für Unterstützung hilfs-
bedürfriger Collecteure im Laufe der
VIII. Finanzperiode der Betrag von
275,000 fl.;
Als Zuschuß zum Credite für den
außerordentlichen Bedarf der Armce
für die Jahre 186 / 200,000 fl.
Die Erübrigungen der VII. Finanz-
periode bis zum Betrage von 16 Millionen
Gulden sind, soweit sie niche durch die vor-
stehenden Credite unter Ziffer 1 bis 18
erschöpft werden, zur entsprechenden Deckung
des Credits für die außerordentlichen Be-
dürfnisse des Militärs in den Jahren 186 1½
zu verwenden und entweder an dem An-
lehensbetrage zu kürzen, oder zur Tilgung
des Militäranlehens von 1855 zu ver-
wenden.
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