Finansgesetz. Gesetzentwürfe.
Ulm und Rastatt betr. S. 153.—156.
Inhalt: Art. 1. Verlängerung der provi-
sorischen Wirksamkeit. S. 151 und 155.
Art. 2. Ausnahmen der Paragraphen für
welche die bayerischen Gesetze in Kraft blei-
ben. S. 155. 156. Art. 3. Vorbehalt
der k. Staatsregierung, durch Verordnung
außer Wirksamkeit zu setzen. S. 156.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede S. 109.
Finanzgesetz. Nachtrags-Postulate zum Fi-
nanngesetze für die VIII. FinanwweriodeV=
1861/67. Siehe „Landtags-Abschied“ S.
115— 121.
Finanzperioden. Gesetz, die Abkürzung der
Finanzperioden betr. S. 137—110. In-
halt: Art. 1. Zweijährige Bewilligung
der dlrecten Steuern. S. 138. Art. 2.
Drei Monate vor Ablauf des Teeimins
Vorlage eines neuen Budgets. S. 138.
139. Art. 3. Beginn der Finansperioden;
Fortbestand der Credite bis letzten December
1867; Steuererhebung. S. 139. 140.
Art. 1. Als ergänzender Bestandtheil der
Verfassungsurkunde erklärt. S. 1 10.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede S. 108.
G.
Geschwornendienst und Geschwornen-
listen. Aenderung einiger Bestimmungen
über die Verpslichtung zum Geschwornendienst.
Siehe „Landtagsabschied“ S. 130—131.
Gesetz-Entwürfe. Gesetz, die Behandlung der
Gesetz-Entwürfe über Gemeindewesen, An-
sässigmachung und Verehelichung, Heimath
und Armenpflege, dann über das Gewerbs=
wesen betr. S. 53 —58. Inhalt: Art. 1.
Bildung der Berathungs-Ausschüsse bei beiden
Gesez. Kreis-Irtenanstalt.
Kammern. S. 54. 55. Art. 2. Bestim-
mungen über deren Thätigkeit. S. 55. Art.
3. Wirkungskrels. S. 55. Art. 4. Geschäfts-
behandlung. S. 56. Art. 5. Berichterstattung.
S. 57. Art. 6. Befugniß aller Kammer=
mitglieder zur Stellung schriftlicher Anträge.
S. 57. Art. 7. Verbleiben der Ausschüsse
in Wirksamkeit bis zur Erledigung der Gesetz-
Entwürfe. S. 58. Art. 8. Beendigung der
Wirksamkeit. S. 58.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede S. 107.
Gesetz, Einführung der bayerischen Gesetze in neu
erworbenen Gebietstheilen. Siehe „Einführung.“
H.
Handels-Vertrag zwischen dem Zollverein
und der Türkei. Siehe „Landtags-Abschied“
S. 113.
Handels-Vertrag wischen dem Zollverein
und China. Siehe „Landtags-Abschied“
S. 113.
Handels-Vertrag zwischen dem Zollverein
und dem Königreiche Siam. Siehe „Land=
tagsabschied“ S. 114.
Handels-Vertrag zwischen dem Zollverein
und Großbritannien. Siehe „Landtagsab-
schied“ S. 111.
Handels-Vertrag zwischen Preußen und
Frankreich. Siehe „Landtagsabschied“ S. 113.
Irrenanstalt (Kreis-) in Oberfranken. Siehe
„Kreis-Irrenanstalt“.
K.
Kreis-Irrenanstalt in Oberfranken. Ge-
setz, die Aufnahme eines Anlehens zur Deck-