Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

Tara. Wechselordnung. 
Tara für unbcarbeltete Tabaksblätter und Sten- 
gel. Siehe „andtags Abschied“ S. 112. 
Tarif, Abänderung des Vereinsolltarifs. Siehe 
„Landtagsabschied“ S. 113. 
Tar= und Stempelgefälle. Siehe „Landtags= 
Abschied S. 132—133. 
u. 
Uebergangsstenergesewß, herzoglich saͤchsisches, 
die Anwendung desselden. Stehe „Landtags-Ab- 
schied“ S. 112. 
Ulm und Rastatt. Siehe „Festungs-Reglement“. 
Unterofficiere und Soldaten. Siehe „Auf- 
hebung von Beschränkungen“. 
Unterstützungsverein f. d. Hinterlassenen 
der k. bayer. Staatsdiener. Siehe „Landtags= 
Abschied“ S. 110. 
V. 
Vertrag mit Paraguai. Siehe „Landtags-Ab- 
schied“ S. 112. 
W. 
Wechselordnung. Gesetz, einlge Bestim- 
mungen der allgemelnen deutschen Wechsel- 
ordnung beir. S. 17— 22. Inhalt: All 
gemeine Bestimmung. Art. 1. Emnitt der 
Wirksamkeit der Zusätze und Aenderungen der 
allgemelnen deutschen Wechselordnung S. 18— 
Besondere Bestimmungen. Art. 2. Die Vell- 
streckung des Wechselarrestes betr. S. 19. 20. 
Art. 3. Die in den bestehenden Gesetzen. ins- 
besondere in Cap. X. 8. 9. der churpfalz- 
baverischen Wechsel= und Merkantllgerichts- 
ordnung vom 21. November 1755 für 
Handelssachen angedrohte Erecution gegen die 
Person des Schuldners darf, soweit nach gegen- 
Wünsche und Anträge. Zölle. 
wärtigen Gesehen der Wechselarrest nicht zu- 
lässig oder ausgeschlossen ist, nicht vollzogen 
werden. S. 20. Art. 4. Bei gusgebrochenem 
Concurse ist diesseits des Rheins das Handels- 
gericht zur Entscheidung über den Wechselarrest 
und dessen Vollzug zuständig. S. 20. Art. 5. 
Verfahren beim Wechselarrest gegen eine im 
öffentlichen Dienst h#ehende Civil= oder Militär= 
Person oder gegen einen ordinirten Geistlichen 
S. 21. 22. Art 6. Die in den einzelnen 
Landestheilen dermal noch geltenden Vorschriften 
über den Wechselarrest sind aufgehoben. S. 27. 
Eintritt der Wirksamkeit gegenwärtigen Ge- 
setzes vom 1. Jannar 16.14. S. 22. — 
Zusätze und Aenderungen der allgemeinen deut- 
scben Wet selordnung S 23—26. Keniglich 
Allerhöchste Sanction dieses Gesetzes im Land- 
tags-Abschiede. S. 106. 
Wünsche und Anträge. Siehe „Landtags-Ab- 
schied“ S. 122. 
Wünsche und Anträge zu den Nachweisungen: 
a) zu den Einnahmen. Siehe „Landtags-Ab- 
schied“ S. 122. 
b) zu den Ausgaben. Siehe „Landtagsabschied“ 
S. 124. 
Wunsche und Anträge, besondere. Siehe „Land- 
tags-Abschied“ S. 121. 
g. 
Zoͤlle. Die Aufhebung der Durchgangs- und 
Ausgangszoͤlle. Siche „Landtags- Abschied-“ 
S. 113. · 
Zollamtliche Revision des Gepäckes der in 
Lindau aus der Schweiz eintretenden Relsenden. 
Siehe „Landtags. Abschicd“ S. 111. 
Zoll= und Handels-Verhältnisse im 
Allgemeinen und für die Zukunft. Slehe „Land- 
tags-Abschied“ S. 112115. 
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