Register
zu dem
Gesetz-Blatte
von
den Jahren 1863 und 1865.
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A.
Abkürzung der Flnanzperloden. Siehe Finanz=
perioden.
Abschied für den Landtag des Kenigreiches
Bayern vom 10. Juli 1865. S. 105 —134.
Inbalt.
I. Abschnitt.
Beschlüsse der Kammern über die
Gesetzentwürfe und andere Vor-
lagen der Staatsregierung. S. 106.
b. 1. Sanction folgender Gesetze: 1) einige
Bestimmungen der allgemeinen deutschen
Wechselordnung, 2) die Vervollständigung
der bayerischen Staatbeisenbahnen, 3) einen
Credit für die außerordentlichen Milltär-
bedürfnisse in den 4 letzten Jahren 1863/67
der VIII. Finanzperiode betr. S 106— 107.
Bestimmung über die auf die Pensions-
Amortisations-Casse überwiesenen Militär-
pensionisten. S. 107. Sanction der Ge-
setze: 1) die Behandlung der Gesetzentwürfe
über Gemeindewesen, Ansässigmachung und
Verehellchung, Heimath und Armenpflege,
un über das Gewerbswesen, und 2) zum
Schutze der Urheberrechte an literarischen
Erzeugnissen und Werken der Kunst S. 107.
— F3. 2. Die Einführung der bayertschen
Gesetze in neu erworbenen Gebietstheilen
betr. S. 107—108. — 5# 3. Dle Ab-
kürzung der Flnanzperioden betr. S. 108.
— K. 4. Die Aufhebung des Verbotes
der Vermsgensaushändigung an Unterofficiere
und Soldaten betr. S. 108. — s. 5.
Elnen Credit für die weiteren Militärbedürs-
nisse in den 2 Jahren 1865/67 der VIII.
Finaniperiode betr. S. 109. — 34. 6.
Die Verlängerung der Wirksamkeit des provi-
sorischen Festungsreglements und Baurayons=
Regulativs für die Bundesfestungen Ulm
und Rastatt ben. S. 109. — 8. 7. Die
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