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1) der admassirte Fond zur Begruͤndung einer
Pensions Anstalt von circa 280,000 fl.,
2) der ganze jährtiche Anfall an Wittwen-
und Waisenfonds-Beiträgen der Staats-
diener,
3) die Hälfte des jährlichen Anfalles an ge-
heimen Raths= und Canzgleitaren (die Be-
träge unter 2 und 3 vom 1. October
1865 an),
b. der zu bildenden, von jenem Unterstützungs-
Vereine bezüglich ihrer Dotation ganz zu
trennenden Tochtercasse die Hälfte des jähr-
lichen Anfalles an geheimen Raths= und
Canzleitaren vom 1. October 1865 an,
zu Überweisen,
ertheilen Wir Unsere Genehmigung und be-
auftragen Unser Staatsministerium der Finanzen,
hienach die weiteren Verfügungen zu treffen.
s. 11.
Entwurf einer Proceß-Ordnung in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für
das Koͤnigreich Bavern betreffend
sammt Einführungsgesetz hiezu.
Die Berathung über diesen Gesetzentwurf ist
in den hiefür nach Maßgabe des Gesetzes vom
12. Mai 1818, die Behandlung neuer Ge-
setzbücher betreffend, gewählten Ausschüssen bis
jetzt noch nicht beendigt.
Demgemäß finden Wir Uns bewogen, im
Hindlickc auf die Artikel 12 und 14 des oben ange-
führten Gesetzes hiemit zu verfügen, daß die für die
Berathung des oben bezeichneten Gesetzentwurfes
gewählten Ausschüsse beider Kammern
am sechzehnten October l. J.
wieder dahier zusammentreten sollen, um hin-
sichtlich des obenbezeichneten Entwurfes die ge-
setzlich angeordneten Arbeiten fortzusetzen.
112
8. 12.
Die Zoll= und Handels-Verhältnisse
im Allgemeinen und für die Zukunft
betreffend.
A. Den gemeinschaftlichen Beschlüssen der
beiden Kammern bezüglich der an dieselben ge-
brachten Mittheilungen:
1) über die Verordnung vom 6. Mänz 1863,
„dle Tara für unbearbeitete Tabaksblätter
und Stengel betreffend“;
2) über die Verordnung vom 2. Mai 1863,
„die Anwendung des herdoglich sächsischen
Uebergangssteuergesetzes und der einschlägigen
Bestimmungen des hergoglich sächsischen
Zollgesetzes, der Zollordnung und des Zoll-
strafgesetzes bei dem hergoglich sächsischen
Uebergangssteueramte am Bahnhofe zu
Lichtenfels betreffend";
3) über den Freundschafts-, Handels= und
Schifffahrtsvertrag zwischen dem Zollverein
und dem Freistaate Paraguai vom 1. Au-
gust 1860;
1) über den unterm 12. October 1861 in
Berlin abgeschlossenen Vertrag, „den Bei-
tritt Bayerns, Württembergs, des Groß-
herzegthums Hessen und Nassau's zu den
Zollvereinigungsverträgen vom 28. Juni
und 1 1. Juli 1864 betreffend"
5) über den Vertrag vom 28. Juni 1861
zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kur-
hessen, den bei dem thüringischen Zoll-
und Handelsvereine betheiligten Staaten,
Braunschweig und der freien Stadt Frank-
furt, im Betreffe der Fortdauer des deutschen
Zoll= und Handels-Vereines;
6) über die aus Anlaß des Bestritts von
Hannover und Olvenburg jum vorher-
gebenden Vertrage am 1 1. Juli 1861 ab-
geschlossenen Verträge und Vereinbarungen;