Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

141 
1) der admassirte Fond zur Begruͤndung einer 
Pensions Anstalt von circa 280,000 fl., 
2) der ganze jährtiche Anfall an Wittwen- 
und Waisenfonds-Beiträgen der Staats- 
diener, 
3) die Hälfte des jährlichen Anfalles an ge- 
heimen Raths= und Canzgleitaren (die Be- 
träge unter 2 und 3 vom 1. October 
1865 an), 
b. der zu bildenden, von jenem Unterstützungs- 
Vereine bezüglich ihrer Dotation ganz zu 
trennenden Tochtercasse die Hälfte des jähr- 
lichen Anfalles an geheimen Raths= und 
Canzleitaren vom 1. October 1865 an, 
zu Überweisen, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung und be- 
auftragen Unser Staatsministerium der Finanzen, 
hienach die weiteren Verfügungen zu treffen. 
s. 11. 
Entwurf einer Proceß-Ordnung in 
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für 
das Koͤnigreich Bavern betreffend 
sammt Einführungsgesetz hiezu. 
Die Berathung über diesen Gesetzentwurf ist 
in den hiefür nach Maßgabe des Gesetzes vom 
12. Mai 1818, die Behandlung neuer Ge- 
setzbücher betreffend, gewählten Ausschüssen bis 
jetzt noch nicht beendigt. 
Demgemäß finden Wir Uns bewogen, im 
Hindlickc auf die Artikel 12 und 14 des oben ange- 
führten Gesetzes hiemit zu verfügen, daß die für die 
Berathung des oben bezeichneten Gesetzentwurfes 
gewählten Ausschüsse beider Kammern 
am sechzehnten October l. J. 
wieder dahier zusammentreten sollen, um hin- 
sichtlich des obenbezeichneten Entwurfes die ge- 
setzlich angeordneten Arbeiten fortzusetzen. 
112 
8. 12. 
Die Zoll= und Handels-Verhältnisse 
im Allgemeinen und für die Zukunft 
betreffend. 
A. Den gemeinschaftlichen Beschlüssen der 
beiden Kammern bezüglich der an dieselben ge- 
brachten Mittheilungen: 
1) über die Verordnung vom 6. Mänz 1863, 
„dle Tara für unbearbeitete Tabaksblätter 
und Stengel betreffend“; 
2) über die Verordnung vom 2. Mai 1863, 
„die Anwendung des herdoglich sächsischen 
Uebergangssteuergesetzes und der einschlägigen 
Bestimmungen des hergoglich sächsischen 
Zollgesetzes, der Zollordnung und des Zoll- 
strafgesetzes bei dem hergoglich sächsischen 
Uebergangssteueramte am Bahnhofe zu 
Lichtenfels betreffend"; 
3) über den Freundschafts-, Handels= und 
Schifffahrtsvertrag zwischen dem Zollverein 
und dem Freistaate Paraguai vom 1. Au- 
gust 1860; 
1) über den unterm 12. October 1861 in 
Berlin abgeschlossenen Vertrag, „den Bei- 
tritt Bayerns, Württembergs, des Groß- 
herzegthums Hessen und Nassau's zu den 
Zollvereinigungsverträgen vom 28. Juni 
und 1 1. Juli 1864 betreffend" 
5) über den Vertrag vom 28. Juni 1861 
zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kur- 
hessen, den bei dem thüringischen Zoll- 
und Handelsvereine betheiligten Staaten, 
Braunschweig und der freien Stadt Frank- 
furt, im Betreffe der Fortdauer des deutschen 
Zoll= und Handels-Vereines; 
6) über die aus Anlaß des Bestritts von 
Hannover und Olvenburg jum vorher- 
gebenden Vertrage am 1 1. Juli 1861 ab- 
geschlossenen Verträge und Vereinbarungen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.