Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

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Geschz-Matt 
für das 
Königreich Bayern. 
. 
18. 
Munchen, ven 15. Juli 1865. 
  
Inhalt: 
Gesepx, die Ertheiung einer Amnesite wegen der m Zahre I339 verüdten volitischen Verbrechen und Vergehen detr. 
VBeilage VII zum Landtagsabschiede.) 
Geseh, 
dic Erthetlung einer Amnestie wegen der im 
Jahre 1.819 verübten polltischen Verbrechen 
und Vergehen betreffend. 
Ludwig 11. 
von Gottes Gnaden Rönig von Bayern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
hersog von Vayern. Franken und in 
Schwaben ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
-- . ,.—.-.--,...—-——..-.—.--: 
der Kammer der Reichsräthe und der Kam- 
mer der Abgeordneten beschlossen und ver- 
ordnen, was folgt: 
Artikel 1. 
Die wegen Betheiligung an den im Jahre 
1849 verübten politischen Verbrechen und 
Vergehen erkannten, noch nicht vollzogenen 
Strafen sammt den noch nicht eingebrachten 
Kosten werden erlassen und die wegen solcher 
strafbaren Handlungen eingeleiteten, noch 
nicht rechtskräftig erledigten strafgerichtlichen 
Untersuchungen werden niedergeschlagen. 
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