Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

189 190 
  
  
  
  
  
  
iffe- 1 Disffe- 
Größe der Schiffe Betrag renz Größe der Schiffe Betrag renz 
für für ür für 
in Lasten zu #000 Pfund. die Last. die in Lasten zu 4000 Pfand. die Last. die 
" Last. Last. 
— leol. Sg. Pi. Vi. 
I 
FürcinSchiffvongikZOLastcn—"299«FürcinSchiffvon67öLastc11 ·——l26l 8 
5 « I 25 
»475 —294«, »700 —2624 
725 Ab 
Vs J ½5 
, 525 28H8 „ „750 258 
152% 1½% 
. 550 —28 „ , 775 n½5 4 
% 
—iee 15 25 
„ 575 — 28 — („ „ 800 25 
1 1% 48½ 
„600 —27 „ , 825 —24S 
4 n 5 # 15% 
625 — 274 „ 850 24 4 
1 4% 1 “ 
650 2r i 
1725 
1. 
  
  
  
  
Anmerkungen. 
Die vorsteheuden Söte gelten für eisen sest gebaute Schiffe und werden bei fupserfeßt gebanten schiffen, 
wenn das dazu zu verwendende Stangen- Kupfer oder Messing gollsrei abgelassen ist, um 5 Sgr. für die 
Last ermäßiat. " · 
Ilr Sch ffe vo einer aslenzabl, wolche zwischen je zwei der in obiger Tabelle aufgeführten Lastenzahlen fällt, 
ist der Betrag für die Last mit Hülse der Tifferenzen proportional zu berechnen, z. B. da zwischen der Trag- 
sähialet von 1 3 und 120 Lasten die Differenz für die Last 1#½ Plennig leträgt, so“ berechnet sich die Ver- 
qüt## für ein Schiff von 132 Last un 7 # 178 Pf. — 3 Pf. für die Last geringer, ale für ein solches 
von 125 Last. muth"n auf 1 Thl. 5 Sor. 9 P. Bei dieser Berechnung sind Bruchpsennige, wenn der Bruch 
mehr als, be ragt, als volle Pfennige zu berechnen, entgegengesetzten Falles aver außer Ansatz zu lassen. 
20“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.