278
tung der gesetzlichen Ordnung
oder im Dienste behaiten werden.
rinberufen
Art.
Die Laudwehrmänner können während
ihrer Dienstpflicht Ganzen auf cinen
Monat zu den Truppenübungen des stehenden
Heeres gezogen werden.
Fur dia- Landwehrmänner der Infanterie
Finden den GCompagniebezirken jährlich
überdieß an. 4—8 Tagen fleinere Uebungen
statt.
Außer dlesen Uebungozeiteu können die
Landwehrmänner- nur im Falle einer Mobil-
machung und zur vornbergeltenden Dienst-
leistum fur Erhultung do. gesetzlichen Ord-
nung einberufen eder im Dienste behalten
werden.
Im Falle der Mobilisirung sollen die
Crsatzmannschaften der Reserve und. Land-
wehr, jc nach Bedarf, stets mit deut jüngsten
Jahrgang beginnend, zum Dienste beigezogen
II v#t
werden.
Avt. 26.
Jnjedem Laupweh ihe-Beuirkesinden
jäßrlich zweimal Controluersammlungen statr.
Hiebei haben sich die Reseroisten und Land-
wehrwiänner, sowie sämmtliche Ersatzmann-
schoften des betreffenden Betirkes zu stellen.
Die zeitlich in einem anveren als im Be-
zirke ihres Wohnortes sich aufhaltenden Er-
satzmannschaften, NResrroisten und Landwehr-
+
274
männer haben an den Controlversammlun-
gen, letztere auch an den kleineren Uebungen
der Landwehrmänner ihres Aufenthaltsortes
Theil zu nehmen.
Die köunen
ans Rücksicht auf den öffentlichen Dienst
oder auf persdnliche Verhältuisse einzelne
Pflichtige von Controlversammlungen und
Uebungen auenahmsweise enthinden.
J— I
THUTDTMDCSLTIDL
Art. 27.
Die Ersatzmannschaften, Reservisten und
Lanwehrmäunner sind bei jeder Aenderung
ihren Wohnortes zun Abmeldung bei dem
Landwehrcommanvy# desselben und zur An-
meldung bei dem Landwehrrommano des
neuen Wohnortes in der Weise verpflichtet,
daß die Abmeldung noch vor dem Abgang.
au den neuen Wohnort und die Aumeldung
spätesicns vierzehn Tage nach der Ankunft
erfolgt.
Art.
Soferne die zu den Controlversammlungen
und kleineren Uebungeneinberufenen Pflichtigen
von ihrem Aufenthaltsorte dahin und zurück
in einem Tage gelangen tönnen, wird ihnen
keine Vergütung geleistet.
Andernfalls, sowic für die größeren Ueb-
ungen ferner im Falle eines Aufgebotes zur Er-
haltung der inneren Sicherheit und während
des Kriegsdienstes erhalten sie Bezuge aus
28.