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dreijähriger Dienstzeit in die Landwehr uber-
gehen.
Die zum einjährigen
Freiwillige Zugelassenen dürfen im Frieden
ihren Dienstantritt bis zum 1. October des
Jabres aussetzen, in welchem sie das 21.,
falls sie Candidaten der Medicin oder der
Thierhellkunde sind, das Lebensjahr
vollenden.
Bei den berittenen Truppen haben solche
Freiwillige auch für den Unterhalt des
Pferdes zu sorgen.
Heeresdienste als
2.).
Art. 37.
Mittellose junge Leute, welche eine beson-
dere Befähigung nachweisen, werden unter
den sonstigen geseblichen Voraussetzungen
zum einjährigen Freiwilligendienste mit regu-
lativmäßtger Geld= und Nainralverpflegung
aufgenommen.
AM. 3.
Den einjährigen Freiwilligendienst können
Candidaten der Thierheilfunde als veterinär-
ärztliche Praktikanten ableisten, soferne sie
die genügende Befähsgung hiezu nachweisen.
Während ihrer Dienstieit in der Reserve
und Landwehr sind sie im Falle der Me-
bilmachung der Einberufung ale Militär-
aͤrzte und Veterindrärzte bei der bewaffneten
Macht unterworfen.
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Art. 39.
Der Eintritt Freiwilliger erfolgt, vorbe-
haltlich der Bestimmungen des Art. 42, auf
einfache Anmeldung bei der von ihnen ge-
wählten Heeresabtheilung unter Vorlage der
erforderlichen Zeuguisse.
Art. 10.
Wer gemäß Art. 36 oder 37 als Frei-
williger eintreten will, hat den Nachweis
über die genossene höhere Bildung zu liefern.
Der Nachweis kann geliefert werden:
1 durch Absolutorialzeugniß eines huma-
nistischen oder Realgomnasiums;
durch Schlußztengniß der Centralthier-
arzueischule, der landwirthschaftlichen
Centralschule Weihenstephan, der Ma-
schinenbauschule in Augsburg;
durch Austrittszeugniß eines Schulleh=
rerseminars:
4, durch ein nach Absolvirung von drei
Cursen der k. Gewerbs-, Landwirth-
schafts= und Hanvelsschulen ausgestell-
tes Maturitätszeugniß:
durch ein Jahresschlußzeugniß über den
regelmäßigen Besuch der II. Classe.
eines Gymnasiums oder Realgymna-
siums und die hiedurch erlangte Be-
fähigung zum Aufrücken in die nächst
höhere Glasse:
6) durch Zeugnisse über Erfüllung der
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