Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Berichtigung. 
Bei dem Abdruck des Gesetzes vom 30. Januar 1868 „die Wehrverfassung betr.“ (Gesetz 
blatt Nr. 20) haben sich folgende Fehler eingeschlichen. Es ist nämlich 
Spalle 283 Art. 45 Abs. 1 Zeile 6 das Comma nach dem Worte „befinden“ zu streichen und nach 
den Worten: „bei ersterer“" zu setzen, dann 
Spalte 283 Art. 45 Abs. 2 Zeile 3 statt „Heimatberechtigten“ zu lesen: „heimatberech- 
tigten“, ferner 
Spalte 300 Art. 83 Abs. 3 Zeile 4 statt „theilweise“: „zeitweise“ und 
Spalte 306 Art. 93 Abs. 3 Zeile 2 statt „theilweise“ ebenfalls: „zeitweise“.
	        
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