Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Mlatt 
  
für das 
Königreich Bapvern. 
29. 
26. Mai 1868. 
München, den 
  
Inhalt: 
Gesetz über den Malzausschlag. 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
  
Gesetz 
über den Malzausschlag. der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
– wie folgt: 
Abtheilung I. 
Ludwig II. 
Regulirung und Erhebung des erartal- 
von Gottes Gnaden König von Payern, 
Vfalzgraf bei Rhein, Malzaufsschlages. 
Gegenstand der Steuer. 
Artikel 1. 
Herzog von Jayern, Frauken und in 
Schwaben etc. ete. 
Vom Malze wird eine besondere Steuer, 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Malzaufschlag, erhoben. 
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