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kunden und sonstigen Archivalien, welche
eine besondere und ausschließliche Beziehung
auf die ehemaligen Burggrafen von Nürn-
berg und die Markgrafen von Brandenburg
fränkischer Linte haben, werden an Preußen
ausgeliefert.
Artikel Xlll.
Da von Seite Preußens Eigenthums-
Ansprüche an die früher in Düsseldorf befind-
lich gewesene später nach München gebrachte
Gemäldegallerie erhoben worden sind, so
wollen die hohen Contrahenten die Ent-
scheidung über diese Ansprüche einem Schieds-
gerichte unterwerfen. Zu diesem Behufe
wird Bayern drei deutsche Appellations-
gerichte namhaft machen, unter welchen
Preußen Dasjenige bezeichnet, welches den
Schiedsspruch zu fällen hat.
Artikel XIV.
Nachdem zur Wahrung strategischer und
Verkehrs-Interessen eine Grenzregulirung
als erforderlich befunden worden ist, tritt
Seine Majestät der König von Bayern das
Bezirksamt Gersfeld und einen Bezirk um
Orb nach anliegender Grenzbeschreibung,
sowie die zwischen Saalfelv und dem
preußischen Landkreis Ziegenrück gelegene
Enklave Caulsdorf an Seine Majestät den
König von Preußen ab.
Die hohen Gontrahenten werden sofort
nach dem Austausche der Ratificationen des
gegenwärtigen Vertrages Commissarien er-
nennen, welche die Regulirung der Grenze
vorzunehmen haben.
Die Uebergabe der vorgenannten Landes-
theile erfolgt innerhalb vier Wochen nach
der Ratificatlon dieses Vertrages.
Artikel XV.
Unmittelbar nach der Ratification dieses
Vertrages wird alles weggeführte oder zurück-
behaltene Material der Staats= und Privat-
Eisen bahnen freigegeben und nöthigenfalls
in Hof, Lichtenfels oder Aschaffenburg ab-
geliefert erden.
Artikel XVI.
Alle Kriegsgefangenen werden innerhalb
acht Tagen nach Auswechslung der Ratifi-
cationen gegenwärtigen Vertrages in Hof
oder Aschaffenburg freigegeben und kosten-
frei dahin befördert werden. Bei Kranken
oder Verwundeten erfolgt diese Freilassung,
sobald sie genesen sind.
Zur Uebergabe und Uebernahme werden
beiderseits Officiere in Hof und Aschaffen-
burg, solange nöthig, stationirt werden.
Artikel XVII.
Die aus der Bruderschaftscasse in Kissin-
gen, einem Unterstützungs-Vereine armer