Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Sallnenarbeiter, durch die k. preußischen 
Truppen entnommenen Obligationen im 
Betrage von 33,000 fl. werden sofort an 
die k. bayerische Regierung zurückgegeben 
oder ersetzt werden. 
Artikel XVIII. 
Die Ratificatlon des gegenwärtigen Ver- 
trages erfolgt spätestens binnen zwölf Tagen 
So geschehen Berlin, den 22. August 
(L. S.) Ahhr. v. d. Plordten. 
(L. S.) Graf v. Bray-Steinburg. 
Zu Art. XIV. 
Von Bayern abzutretende 
Gebietstheile. 
Einwohner nach Volkszählung 
Dezember 1863. 
I. Bezirksamt Gersfeld 23,361 
II. Landgericht Orb ohne 
Aura 9,109 
32,470. 
ad I. Gremlinie des in Unterfranken am 
Nord-Westabhang der Uhön abzutretenden Ge- 
bietstheiles. 
Die Nord-, Ost- und Westgrenzen dieses 
Gebietes fallen von Altenhof bis zum Queren- 
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von heute an und es wird für diese Zeit 
der Waffenstillstand und die Geltung der 
verabredeten Demarkationslinie verlängert. 
Zu Urkund dessen haben die Eingangs 
genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag 
in doppelter Ausfertigung am heutigen 
Tage mit ihrer Namensunterschrift und 
ihrem Siegel versehen. 
Ein Tausend achthundert sechs und sechzig. 
(L. S.) von Biemarch. 
(L. S.) von Savigny. 
berg mit der bisherigen bayerischen Landes- 
grenze zusammen. 
Die Südost- und Südgrenze des Terri-= 
toriums werden durch die Grenzlinie des bis- 
herigen bayerischen Bezirksamtes Gersfeld 
gebildet. Diese zieht von Querenberg an 
über den Stürnberg und vom Nord= und 
Westfuße des Heidelstein bis zum Himmel- 
dankberg über die hohe Rhön, und von hier 
westlich über den Eyerhack und Rabenstein- 
berg, den Dammersfeld = Kuppenrain, die 
Dalherdakuppe zum Schluppberg, längs des 
Nordrandes des Schluppwaldes zum Döl- 
lenbach, und schließt an dessen rechtem Ufer
	        
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