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Sallnenarbeiter, durch die k. preußischen
Truppen entnommenen Obligationen im
Betrage von 33,000 fl. werden sofort an
die k. bayerische Regierung zurückgegeben
oder ersetzt werden.
Artikel XVIII.
Die Ratificatlon des gegenwärtigen Ver-
trages erfolgt spätestens binnen zwölf Tagen
So geschehen Berlin, den 22. August
(L. S.) Ahhr. v. d. Plordten.
(L. S.) Graf v. Bray-Steinburg.
Zu Art. XIV.
Von Bayern abzutretende
Gebietstheile.
Einwohner nach Volkszählung
Dezember 1863.
I. Bezirksamt Gersfeld 23,361
II. Landgericht Orb ohne
Aura 9,109
32,470.
ad I. Gremlinie des in Unterfranken am
Nord-Westabhang der Uhön abzutretenden Ge-
bietstheiles.
Die Nord-, Ost- und Westgrenzen dieses
Gebietes fallen von Altenhof bis zum Queren-
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von heute an und es wird für diese Zeit
der Waffenstillstand und die Geltung der
verabredeten Demarkationslinie verlängert.
Zu Urkund dessen haben die Eingangs
genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag
in doppelter Ausfertigung am heutigen
Tage mit ihrer Namensunterschrift und
ihrem Siegel versehen.
Ein Tausend achthundert sechs und sechzig.
(L. S.) von Biemarch.
(L. S.) von Savigny.
berg mit der bisherigen bayerischen Landes-
grenze zusammen.
Die Südost- und Südgrenze des Terri-=
toriums werden durch die Grenzlinie des bis-
herigen bayerischen Bezirksamtes Gersfeld
gebildet. Diese zieht von Querenberg an
über den Stürnberg und vom Nord= und
Westfuße des Heidelstein bis zum Himmel-
dankberg über die hohe Rhön, und von hier
westlich über den Eyerhack und Rabenstein-
berg, den Dammersfeld = Kuppenrain, die
Dalherdakuppe zum Schluppberg, längs des
Nordrandes des Schluppwaldes zum Döl-
lenbach, und schließt an dessen rechtem Ufer