Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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1,788 Centner Stroh zu 1 fl. 12 kr. Jahr 1869 in der Art garantirt, daß ge- 
50,874 Pfund Fleisch zu — fl. 15 kr. ringere Preise dem Reichs-Reservefond zu 
für das Jahr 1868, ferner gut und höhere demselben zur Last ge- 
370 Schäffel Brodfrucht schrieben werden sollen. 
1,262 Schäffel Haber Artikel 5. 
1,818 Ceniner Heu Bezüglich der Deckung der im Artikel 1 
1,333 Centner Stroh eröffneten Credite wird im Finanzgesetze 
37,960 Pfund Fleisch für die IX. Finanzperiode Bestimmung ge- 
zu den oben angeführten Preisen für das troffen werden. 
Gegeben Schloß Berg, den 16. Mai 1868. 
Ludwig. 
fürst von Hohenlohe, v. Pfretzschner. v. Gresser. v. Ichlör. Frhr. v. Pranchh. 
v. Lutz. v. Hörmann. 
Nach dem Befehle Seiner Masestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
Teb. von Kobell.
	        
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