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periode sich ergebende Bedarf bis zum Be-
trage von 11,000 fl. dem Reichsreservefonde
zu entnehmen,"
haben beide Kammern ihre Zustimmung ertheilt.
Indem Wir den bezüglichen Gesammt-Be-
schluß andurch genehmigen, tragen Wir Unseren
Staatsministerien des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten, dann der Finanzen auf,
hienach das Weitere zu verfügen.
g. V.
Dem Gesammt-Beschlusse beider Kammern des
Landtages über die Nachtrags-Postulate, die In-
dustric-Schulen in München und Nürnberg, dann
das Polytechnikum in München betreffend, dahin
lautend:
„Es seien dem Reichsreservefonde die nach-
stehenden Beträge zu entnehmen:
1) der bei den k. Industrieschulen in München
und Nürnberg für das Etatsjahr 1869 über
die budgetmäßig für diese Anstalten bewil-
ligten Mittel sich ergebönde Mehrbedarf bis
zum Betrage von 12000 fl.,
2) behufs Wiederersatzes der zum Zwecke der
Erwerbung von Bauplätzen vorschußweise aus
dem gemäß §. 21 des Landtagsabschiedes vom
10. Juni 1865 im Betrage von 1,000,000 fl.
gebildeten Baufonde der neuen polytechnischen
Schule entnommene Betrag von 23)300 fl.
34 kr.,
3) der für die polytechnische Schule in München
über die für das Jahr 1869 noch vorhandenen
budgetmäßigen Mittel dieser Anstalt sich er-
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gebende Mehrbedarf bis zum Betrage von
50,000 fl.,“
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung.
g. 2.
Der Gesammtbeschluß, welchen die beiden Kam-
mern bezüglich des, auf Un seren Befehl an die-
selben gebrachten Nachtrags-Postulates, den Voll-
zug des Berggesetzes betreffend, gefaßt haben:
„es sei die Zustimmung dahin zu ertheilen.
daß behufs der Errichtung von Bergbehörden
zufolge der Bestimmungen des Berggesetzes
vom 20. März 1869 dem Staatsministerium
des Handels und der öffentlichen Arbeiten
für das letzte Semester des laufenden Jahres
ein Credit von 14,000 fl. eröffnet werde,
dessen Betrag dem Reichsreservefond zu ent-
nehmen ist;"“
„ferner sei die Zustimmung zu ertheilen, daß
1) der Aufwand für die Bergbehörden beider
Instanzen dem Etat des Staatsministeriums
des Handels und der öffentlichen Arbeiten
beigesetzt, daß demgemäß
2) eine Kürzung an dem Etat der k. General-
Bergwerks= und Salinen-Administration von
1863 fl.
sowie der halbjährige Etat für die
bisherigen Berg-Revicrämter mit 6437 fl.
auf den Etat des Staatsministeriums des
Handels und der öffentlichen Arbeiten pro
1869 transferirt, und daß ebenso
3) der am Schlusse des ersten Semesters 1869
unverwendet verbleibende Rest der für die
79°