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„Zu dem Ende haben die bayerischen Staats-
angehörigen, welche im Auslande bereits be-
steuerte Capitalrenten beziehen, ihre sämmtlichen
in= und ausländischen Capitalrenten nach Maß-
gabe der im Abschnitte II des Capitalrenten=
Steuergesetzes über das Verfahren bei Anlage
der Capitalrentensteuer getroffenen Bestim-
mungen und unter dem Präjudiz der dortselbst
bestimmten Strafen zu fatiren; es bleibt ihnen
jedoch vorbehalten, zum Zwecke der Berech-
nung des ihnen gestatteten Steuerabzuges den
Jahresbetrag oder die Stenerclasse ihrer in-
ländischen und ihrer ausländischen Renten
gesondert zu erklären."“
Indem Wir Unseren Lieben und Getreuen
diesen Abschied ertheilen, blicken Wir mit Befrie-
digung auf die Ergebnisse der nunmehr zu Ende
gelangten Sitzungsperiode.
Folgenschwere, tiefwirkende Ereignisse sind über
Unser geliebtes Land hingegangen, seitdem Wir
mit Unserer Entschließung vom 10. Mai 1866
die Landesvertretung zum Beginne der jetzt zum
Abschlusse gediehenen Sitzungsperiode berufen haben.
Die Landesvertretung hat Uns mit opferwilliger
Hingebung beigestanden, die Folgen, welche sich
daraus entwickelt haben, zu tragen, und die Ge-
staltungen, welche daraus hervorgegangen sind, in der
für Unser Königreich gedeihlichsten Weise zu ordnen.
Unserer landesväterlichen Absicht, die innere
Entwicklung des Königreiches nach allen Richtungen
zu fördern, ist die Landesvertretung mit Bereit-
willigkeit entgegengekommen und eine Reihe wich-
tiger, eingreifender und wohlthätiger Gesetze sind
unter ihrer verfassungsmäßigen Mitwirkung zu
Stande gebracht worden. Die aufopfernde Thä-
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tigkeit der Gesetzgebungs-Ausschüsse beider Kammern
verdient hiebei Unsere besondere Anerkennung.
Wenn auch Einzelnes, dessen Abschluß Wir in
landesväterlicher Fürsorge für das Wohl Unseres
Landes zu wünschen veranlaßt waren, nicht zu
einer befriedigenden Lösung zu gelangen vermochte,
so sind doch die Aufgaben, welche der gegenwärtig
zu. Ende gehende Landtag wirklich erledigt hat, so
umfassender und bedeutender Natur, wie sie vor
ihm noch kaum ein Landtag zu lösen berufen war.
Wir sehen darum auch mit zuversichtlicher
Hoffnung der Neugestaltung und Besserung der
inneren Verhältnisse entgegen, welche sich aus den
zu Stande gekommenen Gesetzen, insbesondere aus
den Socialgesetzen und aus der Civilproceßordnung,
in Bälde ergeben wird.
Gerne erkennen Wir dasjenige an, was die
Landesvertretung zur Erhaltung der Ordnung und
des Gleichgewichtes im Staatshaushalte beige-
tragen und was sie gethan hat, um Unseren
Bemühungen, sämmtlichen Provinzen Unseres
Königreichs die zu ihrem Aufblühen erforder-
liche Vermehrung wichtiger Verkehrsadern zu ver-
schaffen, den Erfolg zu sichern.
Wir begrüßen mit Freude die Grundlagen,
welche unter treuer Beihilfe der Landesvertretung
für die bessere Organisation Un seres Heeres,
für die Erhöhung seiner Wehrfähigkeit und für
die gesetzliche Regelung der Militär-Strafrechts-
pflege gewonnen worden sind.
In demjenigen, was unter Mitwirkung der Lan-
desvertretung erreicht worden ist, sehen Wir eine
erneute und erhöhte Bürgschaft für die Wohlfahrt
Unseres Königreiches, für die Erhaltung seiner