Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Selbstständigkeit und füllung seines schließen, entbieten Wir Unseren Lieben und Ge- 
deutschen Berufes. treuen die Versicherung Unserer Königlichen 
Indem Wir die gegenwärtige Versammlung Huld und Gnade. 
Gegeben München, den 29. April 1869. 
Ludwig. 
Fürst von Hohenlohe. von Pfrehschner. von Gresser. von Schlör. Frhr. von Pranchh. 
von Lutz. von Hörmann. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
Seb. v. Kobell.
	        
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