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Zehn Meter heißen das Dekameter, tausend
Meter das Kilometer.
B. Flächenmaße.
Die Einheit bildet das Quadratmeter. Hun-
dert Quadratmeter heißen das Ar. Zehn-
tausend Quadratmeter heißen das Hektar.
C. Körpermaße.
Die Grundlage bildet das Kubikmeter. Die
Einheit ist der tausendste Theil eines Kubik-
meters oder ein Kubikdecimeter und heißt das
Liter.
Hundert Liter oder der zehnte Theil des
Kubikmeters heißt das Hektoliter.
D. Gewicht.
Die Einheit des Gewichtes bildet das
Kilogramm oder Kilo (gleich zwei Zoll-
pfund).
Es ist das Gewicht eines Liters destillirten
Wassers bei — 4 Gr. des hunderttheiligen
Thermometers.
Das Kilogramm wird in tausend Gramme
getheilt mit decimalen Unterabtheilungen.
Zehn Gramme heisen das Dekagramm.
Der zehnte Theil eines Grammes heißt
das Decigramm, der hundertste das Centi-
gramm, der tausendste das Milligramm.
Ein halbes Kilogramm heißt das Pfund.
Fünfzig Kilogramm oder hundert Pfund
heißen der Centner.
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Tausend Kilogramm oder zweitaufend Pfund
heisßen die Tonne.
Artikel
Ein von diesem Gewichte (Art. 2) abwei-
chendes Medicinal-, Gold-, Silber-, Juwelen-
und Perlengewicht findet nicht statt.
Artikel 4.
In Beétreff des Münzgewichts verbleibt es
bei den im Art. 1 des Münzvertrags vom
24. Januar 1857 gegebenen Bestimmungen.
Artikel b5.
Die bestehenden Feldmaße bleiben bis auf
Weiteres in Geltung.
Artikel 6.
Nach beglaubigten Copien des Urmaßes
und des Urgewichtes für den Norddeutschen
Bund werden die Normalmaße und Normal-
gewichte hergestellt und richtig erhalten.
Artikel 7.
Zum Zumessen und Zuwägen im öffent-
lichen Verkehre dürfen nur in Gemähheit
dieser Maß= und Gewichtsordnung gehörig
gestempelte Maße, Gewichte und Waagen an.
gewendet werden.
Der Gebrauch ungestempelter oder nicht
im richtigen Stande erhaltener Maße, Ge-
wichte und Waagen ist untersagt, auch wenn