Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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2) für die Eisenbahn von tion Neuulm auf den 
Nürnberg über Ansbach Betrag von 390,000 fl., 
nach Crailsheim, resp. 11) für dis Eisenbahn von 
Grenze 12,500,000 fl., Wassertrüdingen nach 
3) für die Eisenbahn von Dinkelsbühl auf den 
Schweinfurt nach Mei- Betrag von 1,930,000 fl. 
ningen, hier Oerleubach= zusammen auf den Maximal- 
Neustadt Grenze auf den betrag von 92,772,000 fl. 
Betrag von 6,400,000 fl., mit Worten: „Zweiundncunzig Millionen, 
4) für die Eisenbahn von siebenhundert zweiundsiebenzigtausend Gulden.“ 
Gemünden durch das 
Sinnthal zum Anschluß 
an die Bahnvon Schlüch- 
Für den Fall, daß der Bau der Linien 
Cham-Straubing und Straubing-Mühldorf 
nicht innerhalb der Frist von zwei Jahren 
tern nach Obersinn 3,122,000 fl., von der k. priv. Ostbahngesellschaft in Angriff 
für die Eisenbahn von genommen sein sollte, ist die k. Staatsregierung 
München nach Buchloc- ermächtigt, die Bahn von Mühldorf nach 
Memmingen-Grenze 13,000,000 fl., Milshofen zu bauen, und wird zu diesem 
für die Eisenbahn von Zwecke eventuell zu der in Abs. 1 entzifferten 
Aschaffenburg nach Mil- Summe von 92),772,000 fl. noch ein wei- 
tenberg auf den Betrag terer Maximalbetrag von 9,500,000 fl. be- 
von 3,000,000 fl., willigt. 
für die Eisenbahn von Artikel 4. 
Ingolstadt nach Augs- Der kgl. Staatsregierung wird zur Deckung 
burg auf den Betrag von 5,9000,000 fl., des in Artikel 3 festgesetzten Gesammtbetrags 
für die Eisenbahn von ein außcrordentlicher Credit von 92,772,000 fl., 
Nosenheim nach Mühl- mit Worten: zweiundneunzig Millionen, sieben- 
dorf auf den Betrag von 8,500,000 fl., hundert zweiundsiebenzigtausend Gulden, even- 
für die Eisenbahn von tuell 102,272,000 fl., mit Worten: einhun- 
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Nürnberg über Hersbruck 
nach Bayreuth auf den 
dertzwei Millionen, zweihundert zweiundsie- 
benzigtausend Gulden, auf acht Jahre, von 
Betrag von 15,730,000 fl., Erlassung des gegenwärtigen Gesetzes an ge- 
10) für Erweiterung der Sta- rechnct, eröffnet. 
101°
	        
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