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Gesetz-Vlatt
für das
Königreich Bayern.
#.5.
München, den 25. Mai 1869.
Inhalt.
en Ostbahnen betr. (Beilage VII zum Landtagsabschiede.)
Geseh, Artikel 1.
die Ausdehnung der bayerischen Ostbahnen betr.
JJJIJ Für den Fall, daß die k. privilegirte Actien=
Ludwig IEI. gesellschaft der bayecrischen Ostbahnen eine
von Gottes Gnaden König von Bayern, Eisenbahn:
Pfalzgraf bei Mhein, a) von Regensburg direct nach Nürnberg
Herzog von Baoyern, Franken und in im Kostenbetrage zu 19,400,000 fl.
Schwaben ete ete. b) von Cham nach Straubing zu
Wir haben nach Vernehmung Unseres 7,245,000 fl.
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung ) von Straubing nach Mühldorf zu
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 11,875,000 fl.
der Abgcordneten beschlossen und verordnen, was 4) von Straubing dircct nach Sünching
folgt: zu 790,000 fl.
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