1525
Zehnter Titel. Uebergangsbestimmungen.
Art. 215—238. S. 764—771. — Eilfter
Titel. Schlußbestimmungen. Art. 239. S. 71
bis 774.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im
tagsabschiede. S. 804.
erggesetz. Genehmigung der Nachtragspostu-
late zum Vollzuge des Berggesetzes durch Er-
richtung von Bergbehörden 2c. S. 822.
Bezirksgerichte. Das Ungehorsamsverfahren
in den zur Zuständigkeit der Bezirksgerichte ge-
hörigen Fällen. Siehe: „Ungehorsamsverfah-
ren“.
er gwerke. Gesetz, die Abgaben von den Berg-
werken betr. S. 793—798.
Inhalt:
I. Allgemeine Bestimmungen.
S. 793—7)95.
II. Grubenfeldabgabe. Art. 5—10. S. 795
bis 796.
III. Einkommensteuer. Art.11 und 12. S. 796
bis 797.— Schlußbestimmungen. Art.13
bis 15. S. 797—798.
Art. 1—4.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 804.
Berichtigung von Cirilstandsacten. Siehe:
„Civilstandsacten“.
Berichtigungen. S. 329. 404. 1611—1612.
Berufung, Rechtsmittel der Berufung der im
Ungehorsamsverfahren Verurtheilten. S. 538.
Beschälgeschäft. Ausübung desselben durch
Private als Erwerbszweig. S. 326.
Beschlagnahme von Mobiliargegenständen nach
pfälzischem Rechte, siehe: „Pfalz“.
Beschuldigte in erzehenssachen in der Pfalz.
Bekanntgabe der in die öffentliche Sitzung
geladenen Zeugen an dieselben. S. 1354.
Berggesetz. Bezirksgerichtspräsident.
1526
Fragestellung an die Zeugen in der öffent-
lichen Sitzung von Seite des Beschuldigten
S. 1354—1355.
Beschwerde gegen Erkenntnisse im Verscholleu-
heitsverfahren nach preußischem Rechte. S.
1260. — der erichtsschreiber an das Ober-
gericht oder Staatsministerium der Justiz.
S. 1313.
Besitzprozeß. Aufheb gder Beschränkungen des
bayerischen Landrechts bezüglich der Zulässig-
keit desselben in Servitutstreitigkeiten. S. 1255.
in der Pfalz. Siehe: „Possessorische Klagen“.
Besteucrung des Tabaks. S. 657—666. —
des Zuckers. S. 1357—1364.
Betrug. Bestrafung desselben. S. 595—596.
Beweis. Welche Bestimmungen der neuen Pro-
zeßordnung über denselben in der Pfalz nicht
in Wirksamkeit treten, und welche Bestim-
mungen des pfälzischen Rechts dafür in Kraft
bleiben. S. 1278.
Beweisverfahren in Prozessen, die am 1. Juli
1870 bereits anhängig waren. S. 1248. 1253.
Bezirksgerichte. Zuständigkeit derselben im
Verfahren bei Zwangsabtretungen von Grund-
eigenthum zu öffentlichen Zwecken. S. 1240.
— Vorstände der Einzelngerichte haben bei
denselben den Amtseid zu leisten. S. 1303.
— Bildung der Senate bei denselben. S. 1310.
— Besetzung der Senate bei Entscheidungen.
S. 1311. — Gerichtsschreiber bei denselben.
S. 1312— 1314. — die Secretäre an den
Bezirksgerichten diesseits des Rheins fallen
weg. S. 1314. — Ergänzung bei Nichtvor-
handensein der zur Entscheidung erforderlichen
Gerichtsmitglieder. S. 1316.— Gerichtsferien
und Bildung der Feriensenate. S. 1318—1322.
Bezirksgerichtspräsident. Provisorische Ent-