Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Zehnter Titel. Uebergangsbestimmungen. 
Art. 215—238. S. 764—771. — Eilfter 
Titel. Schlußbestimmungen. Art. 239. S. 71 
bis 774. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im 
tagsabschiede. S. 804. 
erggesetz. Genehmigung der Nachtragspostu- 
late zum Vollzuge des Berggesetzes durch Er- 
richtung von Bergbehörden 2c. S. 822. 
Bezirksgerichte. Das Ungehorsamsverfahren 
in den zur Zuständigkeit der Bezirksgerichte ge- 
hörigen Fällen. Siehe: „Ungehorsamsverfah- 
ren“. 
er gwerke. Gesetz, die Abgaben von den Berg- 
werken betr. S. 793—798. 
Inhalt: 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
S. 793—7)95. 
II. Grubenfeldabgabe. Art. 5—10. S. 795 
bis 796. 
III. Einkommensteuer. Art.11 und 12. S. 796 
bis 797.— Schlußbestimmungen. Art.13 
bis 15. S. 797—798. 
Art. 1—4. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags- 
Abschiede. S. 804. 
Berichtigung von Cirilstandsacten. Siehe: 
„Civilstandsacten“. 
Berichtigungen. S. 329. 404. 1611—1612. 
Berufung, Rechtsmittel der Berufung der im 
Ungehorsamsverfahren Verurtheilten. S. 538. 
Beschälgeschäft. Ausübung desselben durch 
Private als Erwerbszweig. S. 326. 
Beschlagnahme von Mobiliargegenständen nach 
pfälzischem Rechte, siehe: „Pfalz“. 
Beschuldigte in erzehenssachen in der Pfalz. 
Bekanntgabe der in die öffentliche Sitzung 
geladenen Zeugen an dieselben. S. 1354. 
Berggesetz. Bezirksgerichtspräsident. 
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Fragestellung an die Zeugen in der öffent- 
lichen Sitzung von Seite des Beschuldigten 
S. 1354—1355. 
Beschwerde gegen Erkenntnisse im Verscholleu- 
heitsverfahren nach preußischem Rechte. S. 
1260. — der erichtsschreiber an das Ober- 
gericht oder Staatsministerium der Justiz. 
S. 1313. 
Besitzprozeß. Aufheb gder Beschränkungen des 
bayerischen Landrechts bezüglich der Zulässig- 
keit desselben in Servitutstreitigkeiten. S. 1255. 
in der Pfalz. Siehe: „Possessorische Klagen“. 
Besteucrung des Tabaks. S. 657—666. — 
des Zuckers. S. 1357—1364. 
Betrug. Bestrafung desselben. S. 595—596. 
Beweis. Welche Bestimmungen der neuen Pro- 
zeßordnung über denselben in der Pfalz nicht 
in Wirksamkeit treten, und welche Bestim- 
mungen des pfälzischen Rechts dafür in Kraft 
bleiben. S. 1278. 
Beweisverfahren in Prozessen, die am 1. Juli 
1870 bereits anhängig waren. S. 1248. 1253. 
Bezirksgerichte. Zuständigkeit derselben im 
Verfahren bei Zwangsabtretungen von Grund- 
eigenthum zu öffentlichen Zwecken. S. 1240. 
— Vorstände der Einzelngerichte haben bei 
denselben den Amtseid zu leisten. S. 1303. 
— Bildung der Senate bei denselben. S. 1310. 
— Besetzung der Senate bei Entscheidungen. 
S. 1311. — Gerichtsschreiber bei denselben. 
S. 1312— 1314. — die Secretäre an den 
Bezirksgerichten diesseits des Rheins fallen 
weg. S. 1314. — Ergänzung bei Nichtvor- 
handensein der zur Entscheidung erforderlichen 
Gerichtsmitglieder. S. 1316.— Gerichtsferien 
und Bildung der Feriensenate. S. 1318—1322. 
Bezirksgerichtspräsident. Provisorische Ent-
	        
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