1627 Bler.
scheidung über Streitigkeiten oder sonstige sich
ergebende Anstände durch denselben nach pfälzi-
schem Rechte (Reserveverfahren). S. 1303.
Bler. Besteuerung desselben im deutschen Zoll-
verein. S. 104. 106 ff. 151—152.175—182.
Bierbrauer.
S. 314.
Binnenland. Zollamtliche Controlen in dem-
selben. S. 1475—1476.
Blätter, öffentliche. Bezeichnung derselben
für öffentliche Bekauntmachungen nach preußi-
schem Rechte. S. 1257.1272. 1274. 1275.—
Bezeichnung derselben bei freiwilligen gericht-
lichen Versteigerungen in der Pfalz. S. 1289.
Bleie. Aufhebung der Gebühren für Begleit-
scheine und Bleie. S. 257—260.
Blödsinnigkeltserklärung. Verfahren nach
preußischem Rechte. S. 1260.
Brandversicherungs-Anstalt für Immo-
bilien. Kostenbeitrag zu derselben in der IX.
Finanzperiode. S. 438. Siehe auch: „Feuer-
versicherung“.
Branntwein. Besteuerung desselben im deut-
schen Zollverein. S. 104. 106 ff. 151—152.
181—184.
Bremen. Bezugnahme im Landtagsabschiede
auf den Vertrag zwischen dem Zollverein und
der freien Stadt Bremen. S. 818.
Brod. Siehe: „Backwaaren“.
Brückengelder im deutschen Zollverein. S. 128.
141. 144.
Budget. Siehe: „Finanzgesetz“.
Bundesrath des Zollvereins. S. 117 bis
123. 153.
Bürgeraufnahmsgebühren. S. 879—880.
Bürgermeister in den Gemeinden mit städti-
scher Verfassung diesseits des Rheins. Deren
Bürgermeister.
Ausschank ihres Erzeugnisses-
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Zuständigkeit gegen säumige Gemeindedienst-
Pflichtige. S. 901. Deren Bestellung. S. 910
bis 913. Verbot der Führung einer Ge-
meinde= oder Stift
durch dieselben. S. 917. Ausübung des Ver-
mittlungsamtes durch dieselben. S. 925. Ge-
schäftsvertheilung durch dieselben. S. 926. Dis-
ciplinargewalt über dieselben. S. 974. Wähl-
barkeit als Bürgermeister. S. 979. Wahl der-
selben. S. 995.
Bürgermeister in den Landgemeinden diesseits
des Rheins. S. 940—944. Deren Wirkungs-
kreis 944—945. Verbot der Selbstführung
einer Verwaltung. S. 946. Handhabung der
Polizei durch dieselben. S. 949—951. Aus-
übung des Vermittlungsamtes. S. 954. Ge-
schäftsvertheilung durch dieselben. S. 955.
Leitung der Gemeindeversammlungen durch
dieselben. S. 957. Deren Obliegenheiten
in den zu einer Bürgermeisterei vereinigten
Gemeinden. S. 959—961. Deren Entfer-
nung aus dem Gemeindebezirk und Urlaub.
S. 973. Disciplinargewalt über dieselben.
S. 974. Wählbarkeit als Bürgermeister.
S. 979. Wahl derselben. S. 997.
— — in der Pfalz. Deren Bestellung. S.
1040—1044. Handhabung der Ortspolizei
durch dieselben. S. 1050. Zwangsbefugnisse
derselben. S. 1055. Geschäftsvertheilung
durch dieselben. S. 1055. Befugnisse der
Bürgermeister in den zu ihrem Bezirke ge-
hörigen Gemeinden. S. 1060. Wahl der-
selben. 1060. Disciplinargewalt über die-
selben. S. 1070.
— — in der Pfalz. Deren Obliegenheiten
bei vorkommeuden Fällen der Verletzung der
Strafgesetze. S. 1351. Dieselben siud zur
Verwalt tung