Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1627 Bler. 
scheidung über Streitigkeiten oder sonstige sich 
ergebende Anstände durch denselben nach pfälzi- 
schem Rechte (Reserveverfahren). S. 1303. 
Bler. Besteuerung desselben im deutschen Zoll- 
verein. S. 104. 106 ff. 151—152.175—182. 
Bierbrauer. 
S. 314. 
Binnenland. Zollamtliche Controlen in dem- 
selben. S. 1475—1476. 
Blätter, öffentliche. Bezeichnung derselben 
für öffentliche Bekauntmachungen nach preußi- 
schem Rechte. S. 1257.1272. 1274. 1275.— 
Bezeichnung derselben bei freiwilligen gericht- 
lichen Versteigerungen in der Pfalz. S. 1289. 
Bleie. Aufhebung der Gebühren für Begleit- 
scheine und Bleie. S. 257—260. 
Blödsinnigkeltserklärung. Verfahren nach 
preußischem Rechte. S. 1260. 
Brandversicherungs-Anstalt für Immo- 
bilien. Kostenbeitrag zu derselben in der IX. 
Finanzperiode. S. 438. Siehe auch: „Feuer- 
versicherung“. 
Branntwein. Besteuerung desselben im deut- 
schen Zollverein. S. 104. 106 ff. 151—152. 
181—184. 
Bremen. Bezugnahme im Landtagsabschiede 
auf den Vertrag zwischen dem Zollverein und 
der freien Stadt Bremen. S. 818. 
Brod. Siehe: „Backwaaren“. 
Brückengelder im deutschen Zollverein. S. 128. 
141. 144. 
Budget. Siehe: „Finanzgesetz“. 
Bundesrath des Zollvereins. S. 117 bis 
123. 153. 
Bürgeraufnahmsgebühren. S. 879—880. 
Bürgermeister in den Gemeinden mit städti- 
scher Verfassung diesseits des Rheins. Deren 
Bürgermeister. 
Ausschank ihres Erzeugnisses- 
1528 
Zuständigkeit gegen säumige Gemeindedienst- 
Pflichtige. S. 901. Deren Bestellung. S. 910 
bis 913. Verbot der Führung einer Ge- 
meinde= oder Stift 
durch dieselben. S. 917. Ausübung des Ver- 
mittlungsamtes durch dieselben. S. 925. Ge- 
schäftsvertheilung durch dieselben. S. 926. Dis- 
ciplinargewalt über dieselben. S. 974. Wähl- 
barkeit als Bürgermeister. S. 979. Wahl der- 
selben. S. 995. 
Bürgermeister in den Landgemeinden diesseits 
des Rheins. S. 940—944. Deren Wirkungs- 
kreis 944—945. Verbot der Selbstführung 
einer Verwaltung. S. 946. Handhabung der 
Polizei durch dieselben. S. 949—951. Aus- 
übung des Vermittlungsamtes. S. 954. Ge- 
schäftsvertheilung durch dieselben. S. 955. 
Leitung der Gemeindeversammlungen durch 
dieselben. S. 957. Deren Obliegenheiten 
in den zu einer Bürgermeisterei vereinigten 
Gemeinden. S. 959—961. Deren Entfer- 
nung aus dem Gemeindebezirk und Urlaub. 
S. 973. Disciplinargewalt über dieselben. 
S. 974. Wählbarkeit als Bürgermeister. 
S. 979. Wahl derselben. S. 997. 
— — in der Pfalz. Deren Bestellung. S. 
1040—1044. Handhabung der Ortspolizei 
durch dieselben. S. 1050. Zwangsbefugnisse 
derselben. S. 1055. Geschäftsvertheilung 
durch dieselben. S. 1055. Befugnisse der 
Bürgermeister in den zu ihrem Bezirke ge- 
hörigen Gemeinden. S. 1060. Wahl der- 
selben. 1060. Disciplinargewalt über die- 
selben. S. 1070. 
— — in der Pfalz. Deren Obliegenheiten 
bei vorkommeuden Fällen der Verletzung der 
Strafgesetze. S. 1351. Dieselben siud zur 
Verwalt tung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.