Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1537 Eisenbahnen. 
Eisenbahnen. Gesetz, die Vervollständigung der 
bayerischen Staatseiseubahnen betr. S. 81—86. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags- 
Abschiede. S. 803—804. 
— Gesetz, die Vervollständigung der bayeri- 
schen Staatseisenbahnen betr. S. 529—534. 
Bezugnahme auf dieses Geseh im Landtags- 
Abschiede. S. 804. 
— — Keniglich allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf den Gesammtbeschluß beider 
Kammern wegen Verlängerung der Bahnstrecke 
Holzkirchen -Miesbach bis Hausham resp. 
Schlierse#. S. B34. 
—. — Königliche Erwiderung auf die von beiden 
*Kammern des Landtags gestellte Bitte wegen 
Erbauung einer Vieinaleisenbahn von Steinach 
nach Rothenburg. S. 842. 
—. — Gesetz, die Ausdehnung und Vervollstän- 
digung der bayerischen Staatseisenbahnen, 
dann Erbaunng von VBicinalbahnen betr. 
G. 1129—1136. 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
erfolgte königliche Sanction dieses Gesetzes. 
S. 812. 
Königlich allerhöchste Erklärung auf den 
mit dem Entwurfe zu vorstehendem Gesetze 
an die Krone gebrachten Antrag (Ußer die 
Erbauung einer Elsenbahn von Langenzenn 
nach Siegelsdorf und von Holzkirchen nach 
Tölz. S. 813. 
— — Gesetz, die Ausdehnung der bayerischen 
Ostbahnen betr. S. 1137—1140. 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
erfolgte königliche Sanction dieses Gesetzes. 
S. 813. 
— — Gesetz, die pfälzischen Eisenbahnen betr. 
S. 1141—1146. 
Erbansprüche. 1538 
Bezugnahme im Landtagsabschiede auf die 
königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 813. 
Königlich allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf die von beiden Kammern 
des Landtages bei Vorlage des desfallsigen 
Gesammtbeschlusses hiezu gestellten Anträge. 
S. 836—837. 
Eisenbahnen, Gesetz, die Erbauung von Vi- 
cinalbahnen zwischen Erding und Schwaben, 
dann zwischen Langenzenn und Siegelsdorf 
betr. S. 1149—1152. 
Bezugnahme im Landtagsabschtede auf die 
königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzec 
S. 814. 
eisnsahn.= Zinsgarantien. Koͤnigl. aller- 
höchste Erklärung im Landtagssschiede auf 
den von beiden Kanimern wegen Verrechnung 
der hiefür in Ausgabe kommenden Summen 
an die Krone gebrachten Antrag. S. 831. 
Entschädigung, Deckung der an die Krone 
Preußen zu leistenden Kriegskosten-Entschä- 
digung. S. 41—44. 
— — für die durch den Krieg des Jahres 1866 
erwachsenen Kriegslasten. S. 53—62. 
— der Vieheigenthümer für ihre im Falle 
des Ausbruches der Rinderpest im Inlande 
getödteten Thiere. S. 69—72. 
Entscheidungen, provisorische von Streitig- 
keiten rc. durch die Bezirksgerichtspräsidenten 
nach pfälzischem Rechte (Reserveverfahren). 
S. 1303; — über Streitigkelten beim Ge- 
meinde-Octrol. S. 1303. — Gerichtliche 
Entscheidungen während der Gerichtsferien. 
S. 1318. 
Erbansprüche des überlebenden Ehegatten oder 
des k. Fiscus nach pfälzischem Rechte. S. 1291.
	        
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