1551
der bisherigen Gewerbsvereine oder Innungen.
S. 322.
Gewerbsbetrieb, vorübergehender, ohne Con-
cession. S. 315. Art. 10.
Gewerbs-Privilegien. Siehe:
gien“.
Gewerbs-Realitäten, mit welchen Ehehafts-
Verhältnisse verbunden sind. Siehe: „Ehe-
hafts-Verhältnisse“.
Gewerbswesen. Gesetz, das Gewerbswesen
betr. S. 309—328.
Inhalt:
I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1—7.
S. 309—313. — II. Concessions-Pflicht.
Art. 8—Ö12. S. 313—317. — III. Erforder-
niß amtlicher Bestellung oder polizeilicher
Bewilligung. Art. 13—19. S. 317—319.
— IV. Gewerbebetrieb im Umherziehen. —
Hausirhandel. Art. 20—24. S. 319—32s.
— V. Gewerbliche Verbindungen. Art. 25—27.
S. 321—323. — VI. Strafbestimmungen.
Art. 28 und 29. S. 323—324. — VII. Zu-
ständlgkeit und Verfahren. Art. 30 und 31.
S. 324. — VIII. Grenze und Umfang des
Gesetzes. Art. 32. S. 325. — IX. Schluß-
bestimmungen. Art. 33—35. S. 326—328.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 803—804.
Gewerbtreibende, reisende, im deutschen
Zollvereine. Vertragsbestimmungen hierüber.
S. 145. 159. 191—192.
Gewicht. Siehe: „Maß und Gewicht“.
Gewissensfreiheit. Königliche Erklärung im
Landtagsabschiede auf den bezüglich der Siche-
rung voller Gewissensfreiheit von den Kam-
mern ausgesprochenen Wunsch. S. 806.
Goldmünzen. Siehe: „Münzen“.
„Privile-
Gewerbsbetrieb.
Handelsgerichte. 1552
Grenzbezirk. Zollamtliche Trausport-Con-
trolen in demselben. S. 1469—4476.
Grenzmarken. Stehe: „Vermarkung“.
Grubenfeldabgabe. Siehe: „Bergwerke".
Gründe, liegende. Deren Auf#gebot nach
preußischem Rechte. S. 1274—1275.
Grunddienstbarkeiten. Siehe: „Servitut-
streitigkeiten“.
Grundeigenthum. Zwangsabtretung desselben
für öffentliche Zwecke. Siehe: „Zwangsab-
tretung“.
Gütertrennungsklagen. Abänderung von
Fristen beim Verfahren hierüber nach pfälzi-
schem Rechte. S. 1292.
H.
Hallämter. Kosten für dieselben in den Zoll-
vereinsstaaten. S. 134.
Hamburgische Gebletstheile. Zollvereins=
Gesetz wegen Sicherung der Zollvereinsgrenze
in den vom Zollgebiet ausgeschlossenen ham-
burgischen Gebietstheilen. S. 1369—1380.
Handapotheken. Gewerbggesetzliche Bestim-
mung hierüber. S. 314.
Hand-Arbeiten, wetbliche. Siehe: „Haus-
und Hand-Arbeiten“.
Handdienste. Siehe: „Gemeindedienste"“.
Handels-Appellationsgerichte. Bildung
von Senaten bei denselben. S. 1310. —
Beisitzer bei denselben. S. 1311. — Gerichts-
schreiber. S. 1312—1314. — Ergänzung,
falls die zur Entscheidung erforderliche Zahl
von Gerichtsmitgliedern nicht vorhanden ist.
S. 1316. — Gerichtsferien fallen weg. S. 1318.
— Directorien. S. 1322.
Handelsgerichte. Bildung von Senaten bei
denselben. S. 1310. — Beisitzer. S. 1311.