1667
tions-, Handels- und Bezirksgerichten. S. 1312
bis 1314.
Obstdiebstahl. S. 593.
Obstwein. Siehe: „Cider“".
Octro! in der Psalz. Siehe: „Gemeindeoctroi“.
Oesterreich. Verkehr mit den Ländern der
österreichischen Monarchie. S. 819.
Offieiere. Strafbestimmungen gegen Officiere.
S. 1344.
Oldenburg. Besonderer Zuschuß für das Her-
zogthum Oldenburg zu der Pauschsumme für
Zollerhebungskosten. S. 155—156. Ziff. 13
und 14.
Opposition gegen eine Heirath nach pfälzl-
schem Rechte. S. 1287.
Ordnungsstrafen bei Versäumung der Si-
tungen der Magistrate, Gemeindebevollmäch=
tigten r2c. 2c. S. 973—974.
Ostbahnen. Siehe: „Eisenbahnen“.
Ostheim. Zoll= und Handelsverhältnisse, dann
Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der
Enclave Ostheim. S. 817 und 819.
P.
Pensionen, pragmatische. Königlich allerhöchste
Erklärung im Landtagsabschlede auf den des-
falls von beiden Kammern des Landtages
ausgesprochenen Wunsch. S. 829.
Personalhaft. Gesetz, die Personalhaft betr.
S. 781—792.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 804.
— — Aufhebung der bisherigen hierauf bezüg-
lichen Bestimmungen im Einführungsgesetze
zur Civilprozeßordnung. S. 1238.
Obstdiebstahl.
Pfalz. 1568
Pensions-Regulativ für Unterofficiere und
Soldaten der k. bayer. Armee. S. 5641—570.
Pfalz. Abänderung einiger Bestimmungen des
in der Pfalz geltenden Civilgesetzbuches über
Privilegien und Hypotheken. S. 609—614.
— — Gesetz, das Notariat in der Pfalz betr.
S. 617—620.
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags-
Abschiede. S. 804.
— — Besondere Bestimmungen in Be-
treff der Anwendbarkeit der neuen
Prozeßordnung in der Pfalz. S. 1277
bis 1285.— Possessorische Klagen nach pfälzi-
schem Rechte. S. 1277 und 1278. — Er-
wählter Wohnsitz nach pfälzischem Rechte.
S. 1277 und 1278. — Nichtanwendbarkeit
mehrerer Bestimmungen der neuen Prozeß-
ordnung über den Beweis in der Pfalz.
S. 1278. — Beschränkung der Vorsichtsver-
fügung des Verbots der Veräußerung und
weiteren Belastung unbeweglicher Güter.
S.1279. —Ehescheidungsverfahren 2c. S. 1279.
—Intervention der Gläubiger bel Theilungen.
S. 4281. — Arrestanlegung auf Hypothek-
forderungen, Vormerkungen im Hypotheken=
buche finden in der Pfalz nicht statt. S. 1281.
— Hinterlegung des Beschlagnahmeprotokolls
und Vormerkung im Subhastationsverfahren.
S. 1281. — Einräumung und Eintragung
von Hypotheken und Privilegien nach der
Vormerkung der Beschlagnahme. S. 1281. —
Bestimmung, welche Gläubiger bei Subhasta-
tionen zu den Betheiligten zu zählen sind.
S. 1282.— Ausdehnung der Zahlüngsfristen
beim Subhastationsverfahren. S. 1282. —
Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über
Bereinigung des Hypothekenbuchs im Sub-