Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1667 
tions-, Handels- und Bezirksgerichten. S. 1312 
bis 1314. 
Obstdiebstahl. S. 593. 
Obstwein. Siehe: „Cider“". 
Octro! in der Psalz. Siehe: „Gemeindeoctroi“. 
Oesterreich. Verkehr mit den Ländern der 
österreichischen Monarchie. S. 819. 
Offieiere. Strafbestimmungen gegen Officiere. 
S. 1344. 
Oldenburg. Besonderer Zuschuß für das Her- 
zogthum Oldenburg zu der Pauschsumme für 
Zollerhebungskosten. S. 155—156. Ziff. 13 
und 14. 
Opposition gegen eine Heirath nach pfälzl- 
schem Rechte. S. 1287. 
Ordnungsstrafen bei Versäumung der Si- 
tungen der Magistrate, Gemeindebevollmäch= 
tigten r2c. 2c. S. 973—974. 
Ostbahnen. Siehe: „Eisenbahnen“. 
Ostheim. Zoll= und Handelsverhältnisse, dann 
Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der 
Enclave Ostheim. S. 817 und 819. 
P. 
Pensionen, pragmatische. Königlich allerhöchste 
Erklärung im Landtagsabschlede auf den des- 
falls von beiden Kammern des Landtages 
ausgesprochenen Wunsch. S. 829. 
Personalhaft. Gesetz, die Personalhaft betr. 
S. 781—792. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags- 
Abschiede. S. 804. 
— — Aufhebung der bisherigen hierauf bezüg- 
lichen Bestimmungen im Einführungsgesetze 
zur Civilprozeßordnung. S. 1238. 
Obstdiebstahl. 
Pfalz. 1568 
Pensions-Regulativ für Unterofficiere und 
Soldaten der k. bayer. Armee. S. 5641—570. 
Pfalz. Abänderung einiger Bestimmungen des 
in der Pfalz geltenden Civilgesetzbuches über 
Privilegien und Hypotheken. S. 609—614. 
— — Gesetz, das Notariat in der Pfalz betr. 
S. 617—620. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Landtags- 
Abschiede. S. 804. 
— — Besondere Bestimmungen in Be- 
treff der Anwendbarkeit der neuen 
Prozeßordnung in der Pfalz. S. 1277 
bis 1285.— Possessorische Klagen nach pfälzi- 
schem Rechte. S. 1277 und 1278. — Er- 
wählter Wohnsitz nach pfälzischem Rechte. 
S. 1277 und 1278. — Nichtanwendbarkeit 
mehrerer Bestimmungen der neuen Prozeß- 
ordnung über den Beweis in der Pfalz. 
S. 1278. — Beschränkung der Vorsichtsver- 
fügung des Verbots der Veräußerung und 
weiteren Belastung unbeweglicher Güter. 
S.1279. —Ehescheidungsverfahren 2c. S. 1279. 
—Intervention der Gläubiger bel Theilungen. 
S. 4281. — Arrestanlegung auf Hypothek- 
forderungen, Vormerkungen im Hypotheken= 
buche finden in der Pfalz nicht statt. S. 1281. 
— Hinterlegung des Beschlagnahmeprotokolls 
und Vormerkung im Subhastationsverfahren. 
S. 1281. — Einräumung und Eintragung 
von Hypotheken und Privilegien nach der 
Vormerkung der Beschlagnahme. S. 1281. — 
Bestimmung, welche Gläubiger bei Subhasta- 
tionen zu den Betheiligten zu zählen sind. 
S. 1282.— Ausdehnung der Zahlüngsfristen 
beim Subhastationsverfahren. S. 1282. — 
Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über 
Bereinigung des Hypothekenbuchs im Sub-
	        
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