1669 Pfalz.
hastationsverfahren. S. 1283. — Aufforder-
ung an die Gläubiger im gerichtlichen Ver-
theilungsverfahren. S. 1283. — Leschung
der Hypotheken in diesem Verfahren. S. 1283.
— Anwaltszwangin diesem Verfahren. S.1284.
— Besondere Ganten. S. 1284. — Eintra-
gung der Ganteröffnung. S. 1285. — An-
fechtbarkeit früherer Rechtshandlungen des
Gantschuldners. S. 1285. — Weitere be-
sondere Bestimmungen für die Pfalz.
S. 1286—1303. — Verfahren bei Gesuchen
um Berichtigung der Clvilstandsacten. S. 1286.
— Abwesenheitsverfahren. S. 1286. — Ge-
such um Aufhebung der Opposttion gegen eine
Heirath, Abänderung der Berufungsfrist.
S. 1287. — Zuständigkeit zu den in Art. 210
und 211 des dortigen Civilgesetzbuches bezeich-
neten Entscheidungen. S. 1287. — Vornahme
von Rechtsgeschäften durch verheirathete Frauen.
S. 1287. — Klagen auf Aufhebung eines
Familienrathsbeschlusses. S. 1289. — Gesuche
umErmächtig gzugerichtlichen Th ilungen 2c
S. 1289.— Oeffentliche Bläter zur Bekannt-
machung freiwilliger gerichtlicher Versteige-
rungen. S. 1289. — Bestimmungen über im
Namen Mirnderjähriger abgeschlossene Ver-
gleiche. S. 1290.— Verfahren bei der Inter-
diction und Anordnung gerichtlicher Beistände;
Abänderung der Frist für Veröffentlichung
der Urtheile. S. 1290. — Verfahren bei
Erbansprüchen des überlebenden Ehegatten
und des k. Fiscus. S. 1291. — Ermäch-
tigung des Gläubigers, im Namen seines
Schuldners eine Erbschaft anzunehmen.
S. 1291. — Ermächtigung eines Erben,
Gegenstände einer Beneficiarmasse zu ver-
kaufen. S. 1292. — Abänderung von
1570
Fristen beim Verfahren über Gütertren-
nungsklagen. S. 1292. — Verkauf von Im-
mobilien, welche zum Dotalvermögen gehören.
S. 1293. — Beschlagnahme von Mobiliar=
hegenständen zur Wahrung des Eigenthums-
rechtes. S. 1293. — Beschlagnahme zur Wah-
rung der Vorrechte der Eigenthümer und Haupt-
miether oder Hauptpächter von Häusern oder
Gütern. S. 1293.— Beschlagnahme der einem
auswärtigen Schuldner gehörigen Effecten.
S. 1295.— Conventionelle (vertragsmäßige)
Zwangsversteigerung. S. 1295. — Purga-
tionsverfahren. S. 1297—1302. — Löschung
und Reduction von Hypothekareinschreibungen.
S. 1302. — Provisorische Entscheidung von
Streitigkeiten oder sonstigen sich ergebenden
Anständen durch den Bezirksgerichtspräsidenten
(Reserveverfahren). S. 1303.— Entscheidung
über Streitigkeiten, die beim Gemeindeoctroi
entstehen. S. 1303. — Allgemeine Bestim-
mungen über Aufhebung der psfälzischen Civil-
prozeßgesetze, des dortigen Civilrechts und des
Code de commercc. S. 1235—1239.— Auf-
hebung des pfälzischen Cassationshofes S.1236.
1305.— Bildung eines Senats beim obersten
Gerichtshofe für die aus der Pfalz einlaufen-
den Civilsachen. S. 1305. — Aufhebung der
bezüglich der Bildung der Gerichtssenate in
der Pfalz bestehenden Bestimmungen. S. 1310.
— Aufhebung der Bestimmung wegen Mit-
wirkung einer Ueberzahl von Richtern bei
einer Entscheidung. S. 1311.— Ausdehnung
von Bestimmungen des Einführungsgesetzes
zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuche
auf die Pfalz. S. 1311. — Verweisung von
Civil= und Strafsachen, die zur Zuständigkeit
der pfälzischen Gerichte gehören, an ein dies-