1581
einer Eisenbahn von Schweinfurt nach Kis-
singen. S. 73—76.
Staats-Anlehen. Gesetzliche Ermächtigung
zur Aufnahme eines Staats-Anlehens zum
Zwecke der Vervollständigung der bayerischen
Staats-Eisenbahnen. S. 84.
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen
von 10 Millionen zur Vervollständigung der
bayerischen Staats-Eisenbahnen. S. 532.
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen
im Gesammtbetrage vou 92,772,000 fl. even-
tuell von 102,272,000 fl. zur Ausdehnung
und Vervollständigung der bayerischen Staats-
bahnen. S. 1135.
— — Ermächtigung zur Aufnahme eines solchen
von 260,500 fl. zur Erbauung von Bicinal-
bahnen. S. 1152.
Staats-Anstalten.
derselben. S. 325.
Staatsanwalt. Antrag desselben auf Fest-
setzung der Zuständigkeit bei Competenzcon=
flicten zwischen Gerichten in Bezug auf Ge-
genstände der nichtstreitigen Rechtspflege.
S. 1239. — Vernehmung desselben nach
preußischem Rechte:bei Klagen auf Todes-
erklärung, S. 1257 und 1258, dann 1258
bis 1260, — bei Anträgen auf Wahn= oder
Blödsinnigkeitserklärung, S. 1260—1262 —
bei Anträgen auf Prodigalitätserklärung,
S. 1262 und 1264, — nach pfälzischem
Rechte: beim Verfahren bezüglich der Er-
mächtigung verheiratheter Frauen zur Vor-
nahme von Rechtsgeschäften 2c. S. 1287 bis
1289 — bei Einweisung eines überlebenden
Ehegatten oder des k. Fiscus in einen Nach-
laß, S. 1291 — bei Gesuchen um Ver-
äußerung von zu einer Beneficiarmasse ge-
Gewerbsunternehmungen
Staats-Anlehen. Stadts-Eisenbahnen.
1582
hörigen Immobilien, S. 1292 — bei Ge-
suchen um Erlaubniß zur Veräußerung von
zum Dotalvermögen gehörigen Immobilien,
S. 1293 — Aufsicht derselben über die Ge-
richtsschreiber, S. 1313 — Vernehmung der-
selben bei Stellvertretung an den Einzeln-
gerichten. S. 1317.
Staatsanwaltschaft. Gesetz, die Staats-
anwaltschaft an den Landgerichten der Pfalz
betr. S. 1349—1352.
Bezuguahme im Landtagsabschiede auf die
erfolgte allerhöchste Sanction dieses Gesetzes.
S. 816.
— — Vertretung derselben während der Ge-
richtsferien. S. 1322.
Staatsaufsicht auf die Gemeinden. S. 964
bis 978. 1062—1072.
Staats-Ausgaben. Festsetzung derselben für
die IX Finanzperiode. S. 427—433.
Staatsbahnen, bayerische. Siehe: „Eisen-
bahnen“.
Staatsdiener. Disciplinargesetz für dieselben
Slehe: „Disciplinargesetz“.
Staatsdiener-Edict. Anwendung dessel-
ben bezüglich der Disciplin über die Gerichts-
schreiber. S. 1313.
Staatsdienst als Erwerbszweig. S. 326.
Staats-Einnahmen für die IK. Finanz=
periode. S. 434—436. 6
— — Koöniglicher Vorbehalt im Landtagsabschiede
für den Fall eines Ausfalles an den ver-
anschlagten Staatseinnahmen während der
IX. Finanzperiode. S. 805.
— — Nachweisung im Landtagsabschiede über
die Verwendung derselben in den Jahren
1863/64, 1864/65 und 1865/66. S. 824.
Staatseisenbahnen. Siehe: „Eisenbahnen“.
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