Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1583 
Staatsgut Schleißheim. Königlich aller- 
höchste Erklärung im Lanbtagsabschiede auf 
den von beiden Kammern des Landtags wegen 
Erzielung eines höheren Erträgnisses desselben 
gestellten Antrages. S. 8341. 
Staatsgüterbahnhof zu Nürnberg. König- 
lich allerhöchste Erklärung im Landtags-Ab- 
schiede auf die von beiden Kammern des 
Landtags bezüglich der Erweiterung desselben 
gestellten Bitte. S. 832—833. 
Staatsschuld. Die emittirten Cassa-Anwei- 
sungen bilden einen Theil derselben. S. 47. 
Staatsschuldentilgungs-Anstalt. Nach- 
weisung im Landtagsabschiede über den Stand 
derselben in den Jahren 1863/64, 1864/65 
und 1865/66. S. 824. 
Stadt= und Marktschreiber. Vorbedin- 
gungen der Anstellung als solche. S. 913. 
— Disciplinargewalt über dieselben. S. 974. 
Städte. Verwaltung in Gemeinden mit städti- 
scher Verfassung. S. 909—940. 
Stapel= und Unschlagsrechte. Zollver= 
tragsbestimmungen hierüber. S. 144. 
Steinbrechen auf fremdem Boden. S. 593. 
Stellvertretung an den Einzelngerichten. 
S. 1317. "“ 
Stempelpapier. Handel mit solchem. S. 325. 
Stempelung der Maße und Gewichte. Siehe: 
„Maß und Gewicht“. 
Steuer-Anlehen. Keniglich allerhöchste Er- 
klärung im Landtagsabschiede bezüglich eines 
von den Kammern des Landtages desfalls 
ausgesprochenen Wunsches. S. 806. 
Steuern. Gesetze, die proviforische Erhebung 
der Steuern pro 1868 betr. S. 253—256. 
345—346. 
Staatsgut Schleißheim. 
Strafprozeßgesetzbuch. 1584 
Bezugnahme auf dlese Gesetze im Landtags- 
Abschiede. S. 803—804. 
Steuern von der Erzeugung, Zubereitung oder 
Consumtion inländischer und vereinsländischer 
Verbrauchsgegenstände im deutschen Zollverein. 
S. 103—115. 151—152. 169—186. 
Stiftungsdienst als Erwerbszweig. S. 326. 
Stiftungsvermäögen. Verwaltung des ört- 
lichen Stiftungsvermögens, S. 907—909. 
1038 - 1040. 
Störung des Hausfriedens. S. 587. 
Strafanstalten. Gewerbliche Arbeiten der- 
selben. S. 325. 
— — militärische. S. 1345. 
Strafbarkeit einer Handlung, welche von 
einer Militärperson vor dem 1. Januar 1870 
begangen wurde, aber erst an oder nach diesem 
Tage zur Aburtheilung kommt. S. 1343. 
Strafbestimmungen, gollgesetzliche. S. 1489 
bis 1541. 
Strafdienstzeit, militärische. Siehe: „Dienst= 
zelt“. 
Straffälle. Gesetz, das Ungehorsamsverfah- 
ren in den zur Zuständigkeit der Bezirks- 
gerichte gehörigen Straffällen betr. S. 537 
bis 540. 
Strafgefangene, militärische, welche in Folge 
der Strafe aus dem Militärverbande entlassen 
sind. S. 1345. 
Strafgesetzbuch. Gesetz, die Abänderung 
einiger Bestimmungen desselben betr. S. 585 
bis 598. 
Bezugnahme hierauf im Landtagsabschiede. 
S. 835. 
Strafprozeßgesetzbuch. Gesetz, einige Ab- 
änderungen des in der Pfalz geltenden Straf- 
prozeßgesetzbuchs. S. 1353—1356.
	        
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