Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

1687 
ten und eingeleiteten Vollstreckungen. S. 1245 
bis 1264. 
Uebertretungen. Aurechnung, der Unter- 
suchungshaft. S. 587. 
Umlagen. Beiziehung der Rentenbesitzer, 
welche Capitalrentensteuer im Auslande ent- 
richten, zu den Kreis-, Districts= und Ge- 
meindelasten, dann zur Eingquartierungslast. 
S. 842—843. 
Ungehorsams-Verfahren. Gesetz, das Un- 
gehorsams-Verfahren in den zur Zuständig- 
keit der Bezirksgerichte gehörigen Straffällen 
betr. S. 537—540. 
Hierauf bezügliche Königl. Allerh. Erklärung 
im Landtags-Abschiede. S. 834. 
Ungeziefer. Gewerbsgesetzliche Bestimmung 
über die Vertilger desselben. S. 319. 
Unterfranken und Aschaffenburg. Auf- 
nahme eines Kreisanlehens zur Bestreitung 
der noch ungedeckten Bau= und Einrichtungs- 
kosten der Kreis-Irren-Anstalt dieses Re- 
gierungsbezirkes. S. 65—68. 
Untergerichtsschreiber. S. 1312—1314. 
Unter halt der Kinder. Hierauf bezüglicher 
Antrag bei Ehescheidungsprozessen nach preu- 
bischem Rechte. S. 1268—1269. 
Unterofficiere. Versorgung derselben nach dem 
Gesetz über die Wehrverfassung. S. 277—278. 
— — Koenigliche Erklärung im Landtags-Ab- 
schiede auf eine hierauf bezügliche Bitte bei- 
der Kammern des Landtages. S. 809. 
— — Strafe der Degradirung zum Gemeinen 
bei denselben. S. 1344. 
— — und Soldaten, invalide. Siehe: „In- 
validen.“ 
Unterrichts-Anstalten. 
beiten derselben. S. 325. 
Gewerbliche Ar- 
Uebertretungen. Bereine. 
1588 
Anrechnung derselben. 
Untersuchungen, geschlossene, in Mi- 
litär-Strassachen, über welche am 1. Ja- 
nuar 1870 noch nicht Beschluß gefaßt ist. 
S. 1347. 
Unzucht, gewerbsmäßige. S. 597—598. 
Urkunden, welche vor dem 1. Juli 1870 er- 
richtet worden sind. S. 1254. 
V. 
Verbindungen, gewerbliche. 
von solchen, S. 321. 
Verbrauchssteuern, innere, im deutschen 
Zollverein. S. 103—115. 
— — in den Gemeinden. S. 891—893. 1026 
bis 1028. Siehe auch: „Aufschläge.“ 
Verbrecher. Gesetz, die Auslieferung von 
solchen betr. S. 633—636. 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land- 
tags-Abschiede. S. 804. 
Verehelichung. Gesetz über Schlitung und 
Trennung der Ehen der keiner anerkannten 
Religionsgesellschaft angehörenden Personen. 
S. 405—420 
Bezugnahme auf dieses Gesetz im Land- 
tags-Abschiede. S. 804. 
— — Gesetz über Heimat, Verehelichung und 
Aufenthalt. Siehe: „Heimat.“. 
Vereine. Gesetz, die prlvatrechtliche Stellung 
von Vereinen betr. S. 1197—1216. 
Inhalt: 
Art. 1. Begriff der in diesem Gesetze be- 
handelten Vereine. S. 1198—4199. — 
I. Abschnitt. Von Errichtung der Vereine. 
Arnrt. 2—7. S. 1199—1202. — II. Abschnitt- 
Von den Rechtsverhältnissen der Vereine und 
Untersuchungshaft. 
S. 586. 
Gründung
	        
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