Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Sachregister 
zur Beilage des Gesetzblattes für das Königreich Bayern 
von den Jahren 1870 und 1871. 
A. 
Abgaben von der Flößerei. Gesetz über dieselben 
vom 1. Juni 1870. S. 87—88. 
Aktien und Aktiengesellschaften. Gesetz 
vom 11. Juni 1870, betreffend die Kommandit- 
Gesellschaften auf Aktien und die Aktiengesell- 
schaften. S. 95—110. 
Arbeitslohn. Gesetz vom 21. Juni 1869, be- 
treffend die Beschlagnahme des Arbeits= oder 
Dienstlohnes. S. 30—32. 
Autorrecht. Siehe „Urheberrecht". 
B. 
Banknoten. Gesetz vom 27. März 1870 über 
die Ausgabe von Banknoten. S. 43—44. 
Beschlagnahme des Arbeits= oder Dienst- 
lohnes. Siehe „Arbeitslohn“. 
Bundes= und Staatsangehörigkeit. Gesetz 
vom 1. Juni 1870 üÜber die Erwerbung und 
den Verlust derselben. S. 89—95. 
Bundesbeamte. Gesetz vom 2. Juni 1869, 
betreffend die Kautionen der Bundesbeamten. 
S. 23—. 
Bundesflagge, deutsche. Gesetz vom 25. Ok- 
tober 1867, betreffend die Kauffahrteischiffe und 
ihre Befugniß zur Führung der Bundesflagge. 
S. 8—13. 
Bundeskon sulate. Gesetz vom 8. November 
1867, betreffend die Organisation der Bundes- 
konsulate, sowie die Amtsrechte und Pflichten 
der Bundeskonsuln. S. 46—53. 
Bundes-Oberhandelsgericht. Gesetz vom 
12. Juni 1869, betreffend die Errichtung eines 
obersten Gerichtshofes für Handelssachen. 
S. 62 73. 
C. 
Cautionen. Siehe „Kautionen“. 
Civilehe. Abschließung von bürgerlich gültigen 
Ehen vor einem Bundeskonsul im Auslande. 
S. 35—41. 
Civilstands-Beurkundungen im Auslande. 
Siehe „Eheschließung“. 
Compositionen. Siehe „Kompositionen“. 
Confessionen. Siehe „Konfessionen“. 
Consulate. Siehe „Bundeskonsulate". 
D. 
Dienstlohn. Beschlagnahme desselben. Siehe 
„Arbeitslohn.“
	        
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