Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Gesetz- Blatt 
für das 
Königreich Bavern. 
.II. 
  
München, den 3. Mai 1872. 
Inha lt. 
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayern vom 28 April 18672. 
Abschied 
für den Landtag des Königreichs Bayern. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Payern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzos von Payern, Franken und in 
Schwaben ete. ete. 
Auseren Gruß zuvor, Liebe und Getrenel 
Wir haben Uns bei dem nunmehr einge- 
tretenen Schlusse des Landtages über die an 
Uns gelangten gemeinschaftlichen Beschlüsse der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der 
Abgeordneten, sowie über die Berathungen und 
Verhandlungen ausführlichen Vortrag erstatten 
lassen und ertheilen hierauf nach Vernehmung 
Unseres Gesammt--Staatsministeriums und 
Staatsrathes Unsere Königlichen Entschlie- 
ßungen, wie folgt: 
1. Abschnitt. 
Beschlüsse der Kammern über die Gesetz- 
entwürfe und andere Vorlagen der Staats- 
regierung. 
S. 1. 
Die Gesetze: 
4) den Vollzug der Einführung des Strafgesetz- 
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