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Capitalrentensteuer-Gesetzes vom 31. Mai
1856 tritt nachstehende Bestimmung:
„odie zum Stammvermögen von geist-
lichen Pfründen gehörigen Capitalien.““
g. 45.
Abänderung des Artikels 2 Absatz 1 des
Schuldotationsgesetzes vom 10. Novem-
ber 1861 betreffend.
Der von beiden Kammern des Landtages an
Uns gebrachten Bitte entsprechend, verordnen
Wir mit Gesetzeskraft, daß Artikel 2 Absatz 1
des Gesetzes vom 10. November 1861, die Auf-
bringung des Bedarfes für die deutschen Schulen
betreffend, folgende Fassung erhalte:
„Volksschulen, an welchen nur eine Lehr-
stelle besteht, sind mit einem Schullehrer zu
besetzen.
Beträgt jedoch die Zahl der Schüler nach
einem fünfjährigen Durchschnitte weniger
als fünfzig, so kann, wenn nicht die Lehr-
stelle schon vor dem 1. October 1862 mit
einem Schullehrer besetzt war, gestattet wer-
den, daß ein ständiger Verweser aufsgestellt
werde.“
§. 46.
Die Ausdehnung der bayerischen Ost-
bahnen betreffend.
Durch Gesammtbeschluß beider Kammern ist
an Uns die Bitte gebracht,
„Anordnung zu treffen:
1) daß die kgl. privilegirte Actiengesellschaft
der bayerischen Ostbahnen zur sofortigen
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Ausführung der Bahnlinie von Mühldorf
nach Landau a. d. J. veranlaßt werde;
2) daß die genannte Gesellschaft die Vorar-
beiten für eine Bahnführung von Landau
a. d. J. über Plattling, Deggendorf und
Zwiesel an die bayerische Grenze unverzüg-
lich herstelle und der königlichen Staats-
regierung zur Vorlage bringe. Für den
Fall die Ausführbarkeit dieser Linie und
deren Fortsetzung bis Pilsen bis 1. October
1872 sicher gestellt würde, möge die Ost-
bahngesellschaft ermächtigt werden, statt der
im Gesetze vom 29. April 1869 genehmigten
Linie Landau-Straubing-Cham die Linie Lan-
dau-Plattling-Deggendorf-Zwiesel-Grenze
auszuführen unter Erhöhung des ihr durch
genanntes Gesetz garantirten Bau= und Ein-
richtungs-Capitals für die neuen Linien
um den Betrag der Mehrkosten des Bahn-
baues von Landau über Zwiesel zur Grenze
gegenüber des Baues von Landau über
Straubing nach Cham;
3) daß jedoch in dem Falle, wenn der Bahn-
bau von Landau über Zwiesel bis 1. Octo-
ber 1872 nicht sichergestellt werden könnte,
die Ausführung der Linie von Landau über
Straubing nach Cham sofort in Angriff ge-
nommen und mit möglichster Beschleunigung
durchgeführt werde, endlich
4) daß die Ostbahngesellschaft veranlaßt werde,
die Ausführung einer Bahn von Landau
#. d. J., eventuell von Plattling nach Lands-
hut und einer solchen von einem geeigneten
Punkte der Mühldorf-Landauer Linie durch
das Rottthal unter Gewährung von Zinsen-
garantie Seitens des Staates zu übernehmen