Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

259 
und der bezügliche Gesetzentwurf alsbald 
dem Landtage in Vorlage zu bringen sei.“ 
Hierauf erwidern Wir: 
Unser Staatsministerium des Königlichen 
Hauses und des Aeußern wird Sorge tragen, 
daß der nunmehr in Angriff genommene Bau 
der Ostbahnlinie von Mühldorf nach Landau 
a. d. J. eifrigst betrieben und möglichst rasch 
seiner Vollendung entgegengeführt werde. 
Der Bitte der Landtags-Kammern, wie dem 
eigenen Ansuchen der Verwaltung der kgl. pri- 
vilegirten bayerischen Ostbahnen entsprechend, 
haben Wir unter Gestattung der vorläufigen 
Sistirung der Ausführung der im Artikel 1 des 
Gesetzes vom 29. April 1869, die Ausdehnung 
der bayerischen Ostbahnen betreffend, inbegriffenen 
Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham die Geneh- 
migung zur Verleihung der Concession zur Pro- 
jectirung einer Bahnführung von Landau über 
Plattling-Deggendorf und Zwiesel an die baye- 
risch-österreichische Landesgrenze auf den Zeit- 
raum bis zum 1. October l. Is. ertheilt. 
Kann durch das Ergebniß der Projection die 
Ausführbarkeit dieser Bahn, wie deren Anschluß 
an der Grenze und Fortsetzung nach Pilsen 
bis zum angegebenen Zeitpunkte sichergestellt 
werden, so wird der Ostbahngesellschaft unter 
Feststellung der erforderlichen näheren Bestim- 
mungen die Ausführung dieser Bahn an Stelle 
der Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham gestattet 
und zu diesem Behufe die in dem gedachten Ge- 
setze vom 29. April 1869 ausgesprochene Ge- 
währleistung eines jährlichen Zinsenertrages von 
4½⅛ Procent für das Bau= und Einrichtungs- 
Capital der neuen Ostbahnlinien auf den Be- 
trag der Mehrkosten des Bahnbaues von Landau 
260 
über Zwiesel zur Grenze gegenüber dem Baue 
der Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham ausge- 
dehnt, anderen Falles aber die genannte Gesellschaft 
zur unverzüglichen Ausführung der Bahnstrecke 
Landau-Straubing-Cham angehalten werden. 
Der Ostbahngesellschaft ist auf Ansuchen ihres 
Verwaltungsrathes die Concession zur Projecti- 
rung einer Bahnlinie 
a) von Landau a. d. J. beziehungsweise Platt- 
ling über Dingolfing nach Landshut und 
b) von einem geeigneten Punkte der Mühl- 
dorf-Landauer Bahnlinie durch das Rottthal 
bis Karpfham oder Pocking 
bereits ertheilt worden und wird Un ser Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern nicht ermangeln, behufs Uebernahme 
einer 4½ procentigen Zinsengarantie für das 
sich ergebende Bau= und Einrichtungs-Capital 
dieser Bahnen seiner Zeit einen bezüglichen Ge- 
setzentwurf auszuarbeiten, welcher dem Landtage 
bei seinem nächsten Zusammentritte in Vorlage 
gebracht werden wird. 
S. 47. 
Die Reservirung eines Theiles der auf 
Bayern treffenden Kriegs-Entschädig- 
ungsgelder zur Anstellung von Ver- 
suchen behufs Auffindung von Stein- 
kohlen in Bayern betreffend. 
In Folge des Gesammtbeschlusses des Land- 
tages vom 11. April d. Is., dahin zu wirken, 
„daß schon jetzt zur Erleichterung der 
Kohlenzufuhr aus den Nachbarländern die 
bezüglichen Frachtsätze der bayerischen Eisen- 
bahnen nach Thunlichkeit ermäßigt werden,“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.