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und der bezügliche Gesetzentwurf alsbald
dem Landtage in Vorlage zu bringen sei.“
Hierauf erwidern Wir:
Unser Staatsministerium des Königlichen
Hauses und des Aeußern wird Sorge tragen,
daß der nunmehr in Angriff genommene Bau
der Ostbahnlinie von Mühldorf nach Landau
a. d. J. eifrigst betrieben und möglichst rasch
seiner Vollendung entgegengeführt werde.
Der Bitte der Landtags-Kammern, wie dem
eigenen Ansuchen der Verwaltung der kgl. pri-
vilegirten bayerischen Ostbahnen entsprechend,
haben Wir unter Gestattung der vorläufigen
Sistirung der Ausführung der im Artikel 1 des
Gesetzes vom 29. April 1869, die Ausdehnung
der bayerischen Ostbahnen betreffend, inbegriffenen
Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham die Geneh-
migung zur Verleihung der Concession zur Pro-
jectirung einer Bahnführung von Landau über
Plattling-Deggendorf und Zwiesel an die baye-
risch-österreichische Landesgrenze auf den Zeit-
raum bis zum 1. October l. Is. ertheilt.
Kann durch das Ergebniß der Projection die
Ausführbarkeit dieser Bahn, wie deren Anschluß
an der Grenze und Fortsetzung nach Pilsen
bis zum angegebenen Zeitpunkte sichergestellt
werden, so wird der Ostbahngesellschaft unter
Feststellung der erforderlichen näheren Bestim-
mungen die Ausführung dieser Bahn an Stelle
der Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham gestattet
und zu diesem Behufe die in dem gedachten Ge-
setze vom 29. April 1869 ausgesprochene Ge-
währleistung eines jährlichen Zinsenertrages von
4½⅛ Procent für das Bau= und Einrichtungs-
Capital der neuen Ostbahnlinien auf den Be-
trag der Mehrkosten des Bahnbaues von Landau
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über Zwiesel zur Grenze gegenüber dem Baue
der Bahnstrecke Landau-Straubing-Cham ausge-
dehnt, anderen Falles aber die genannte Gesellschaft
zur unverzüglichen Ausführung der Bahnstrecke
Landau-Straubing-Cham angehalten werden.
Der Ostbahngesellschaft ist auf Ansuchen ihres
Verwaltungsrathes die Concession zur Projecti-
rung einer Bahnlinie
a) von Landau a. d. J. beziehungsweise Platt-
ling über Dingolfing nach Landshut und
b) von einem geeigneten Punkte der Mühl-
dorf-Landauer Bahnlinie durch das Rottthal
bis Karpfham oder Pocking
bereits ertheilt worden und wird Un ser Staats-
ministerium des Königlichen Hauses und des
Aeußern nicht ermangeln, behufs Uebernahme
einer 4½ procentigen Zinsengarantie für das
sich ergebende Bau= und Einrichtungs-Capital
dieser Bahnen seiner Zeit einen bezüglichen Ge-
setzentwurf auszuarbeiten, welcher dem Landtage
bei seinem nächsten Zusammentritte in Vorlage
gebracht werden wird.
S. 47.
Die Reservirung eines Theiles der auf
Bayern treffenden Kriegs-Entschädig-
ungsgelder zur Anstellung von Ver-
suchen behufs Auffindung von Stein-
kohlen in Bayern betreffend.
In Folge des Gesammtbeschlusses des Land-
tages vom 11. April d. Is., dahin zu wirken,
„daß schon jetzt zur Erleichterung der
Kohlenzufuhr aus den Nachbarländern die
bezüglichen Frachtsätze der bayerischen Eisen-
bahnen nach Thunlichkeit ermäßigt werden,“