Bekanntmachung.
die Einführung Norddentscher Bundesgesehe als Reichsgesetze in Bayern, hier die Einführung des
Gesehts vom 7. April 1869 über Maßregeln gegen die Rinderpest betr.
Staatsminist erien des Koͤniglichen Hauses und des Aeußern,
der Justiz, des Innern beider Abtheilungen, der Finanzen, des Handels und
der oͤffentlichen Arbeiten, dann Koͤnigliches Kriegsministerium.
Nach dem beigedruckten Reichsgesetze vom 2. November 1871 tritt das Gesetz des Nord-
deutschen Bundes, Maßregeln gegen die Ninderpest betr. vom 7. April 1869, im Königreiche
Bayern vom 1. Januar 1872 an als Reichsgesetz in Kraft.
Demgemäß wird im Nachgange zur Bekanntmachung vom 24. April 1871 (Beilage zum
Gesetzblatte für das Königreich Bayern von den Jahren 1870 und 1871) das erwähnte Gesetz
vom 7. April 1869, dann der Erlaß des Bundespräsidiums vom 26. Mai 1869 nebst der
hierin angeführten Instruction durch nachfolgenden Abdruck bekannt gemacht.
München, den 25. November 1871.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
Graf v. Hegnenberg-Dur. Erhr. v. Pranchh. v. Pfeufer. Dr. Fäustle.
v. Fischer, v. Schubert,
Staatsrath. Staaterath.
Durch den Minister:
der General-Secretär,
Ministertalrath v. Du Boi
Beilage zum Gesetzblatte für das Köuigreich Bayern von den Jahren 1871 und 1872.