Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Bewaffnete Macht — Central-Thierarzneischule. 
Art. 125. 126. 128—140. 145—449 und 151 
des Militärstrafgesetzbuches enthaltenen Straf- 
bestimmungen auf Officiere und Mannschaften 
des Beurlaubtenstandes. S. 305 ff. 
Bewaffnete Macht, Veranlassung einer Be- 
wegung derselben. S. 25. 
Bezirksgerichte, Competenz in Strassachen. 
S. 119. 
Bild erbindler, gewerbsgesetzliche Erfordernisse. 
Anh. S. 56. 65. 
Blatternkrankheit, Verheimlichung. S. 38. 
Blauer Montag. S. 76. 
Blödsinnige, Verwahrlosung. S. 44. 
Bodenerzeugnisse, Handel mit solchen. S. 75. 
Bodensee-Dampfschifffahrt. Gesetz, die Ver- 
vollständigung der bayerischen Staatseisenbahnen 
und der Bodensee-Trajectanstalten betreffend. 
S. 409—412. 
Boten-Ordnung. S. 74. 
Brandstiftung im Felde, deren Strafbarkeit 
nach dem Milltärstrafgesetzbuche. S. 307. 
Brandversicherung, hierauf bezügliche Ueber- 
tretungen. S. 51. 
Brandversicherungs-Ordnung. Keniglich 
Allerhöchste Genehmigung des von beiden Kam- 
mern des Landtages beantragten Zusatzes zu 
der Brandversicherungsordnung für die Pfalz 
bezüglich der Erhebung eines Beischlages zur 
Förderung des Feuerlsschwesens in den Ge- 
meinden. S. 255—256 
Branntwein, Erlaubniß zum Kleinhandel Anh. 
S. 63. 
Branntweinzwang. Anh. S. 64. 
Brauer, Anschlagen der Bierpreise. S. 70. Eigen- 
ihres Gewerhsbetriebs. S.71 
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Brauzwang. Anh. S. 64. 
Brodhändler, Anschlagen ihrer Preise. S. 70. 
Brücken und Stege, Beschädigung. S. 48. 
Buchdruckereien, gewerbsgesetzliche Erforder- 
nisse. Anh. S. 56 
Buchhändler, gewerbsgesetzliche Erfordernisse. 
Anh. S. 56. 
Bürgerliche Rechtssachen. Gesetz, die vor- 
läufige Fortdauer des Gesetzes, einige proviso- 
rische Bestimmungen über die Tarx= und Stem- 
pelgebühren in bürgerlichen Rechtssachen betr. 
S. 5—8. 
Bürgermeister, Befugniß zur Androhung und 
Verhängung von Ungehorsamsstrafen. S. 21. 
Suspension derselben vom Amte. S. 209. 
Bürgerrecht. Erwerbung desselben durch Nicht- 
bayern. S. 198 ff. Befugniß der Gemeinden 
zu dessen Versagung. S. 199 ff. 
— — zur Zulassung zum Gewerbebetrieb nicht 
erforderlich. Anh. S. 55. 
Bußen, Bestimmungen über die Zuerkennung 
von solchen. S. 147 ff. 
C. 
Capitalrentensteuer. Königlich Allerhöchste 
Verordnung im Landtagsabschiede auf den 
Antrag beider Kammern, Aenderung des Ge- 
setzes über die Capitalreutensteucr bezüglich der 
Pfründebesitzer betr. S. 256—257. 
Caroussele, Aufstellung, ohne polizeiliche Er- 
laubniß. S. 26. 
Central-Thierarzneischule in München. 
Königlich Allerhöchste Erklärung im Landtags- 
Abschiede bezüglich eines von den Kammern des 
Laudtageshierauf gerichteten Wunsches. S. 245.
	        
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