Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

119 
Gesetzblatt 
der 
Freien Hansestadt Bremen. 
1917. — AX 35. 
Intalt: Nr. Ul. Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für den Kicinhandel mit Kortosfelu. S. 119. 
  
I.III. Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für den Kleinhandel 
mit Kartoffeln. 
Vom 6. Mai 1917. 
  
  
Auf Grund der Bekanntmachug des Frästoemen, des Kriegsernährungsamts 
vom 13. Juli 1916 über die Festsetzung der böcht rais n Kartoffeln und die 
Preiestellung für den Weiterverkauf (Reichs-Gesetzbl. 96) wird unter Auf- 
hebung der Bekanmmachung vom 24. August 1916 10 * S. 207) für die Stadt 
Bremen und das Laudgebiet folgender Höchstpreis für den nlemiinder mit Kartoffeln 
der Ernte 1916 festgesetzt: 
für 0,5 kg gute gesunde inländische und ausländische Kartoffeln 
(Speisekarkoffeln) 8 Pf. 
Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht 
Mengen aen mehr als 500 kg zum Gegenstande hat. 
Beschlossen Bermen, in der Versammlung des Senats am 4. und bekannt 
gemacht am 6. Mai 
Ausgegebrn om 6. Mai 1917. ½8. 
  
Druck und Berlog von Carl Schünemann, Bremen.
	        
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