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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen.
1917. — 37.
Inhalt: Nr. I.IX. Verordnung wegen Abänderung der Verordnung zur #uestrung der Bekanntmachung,
he die Erdamis von an Bernnsoen und Veleuchtungmiteln.
IIX. Verordnung wegen Abänderung der Verordnung zur Ausführung
der Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und
Beleuchtungsmitteln.
Vom 23 Mai 1917.
Der Senat verordnet:
Der zweite Absat des § 1 der in der berschrift bezeichneten Verordnung
vom 15. Dezember 1916 (Gesepbl. S. 425) in der Fassung der Ierordnung vom
26. April 1917 Gesehbl. S. 113) wird durch folgenden Absatz ersetzt
Während der Sommerzeit (16. April bis einschließlich 16. September) wird
die Schlußstunde für Bremerhaven auf 11½2 Uhr, für das Landgebiet und Vegesack
auf 11 Uhr, an Sonn= und Festtagen auf 11 1 Uhr abends festgesetzt. Theater,
Lichtspielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie öffentliche Ver-
guügungsstälten aller Art sind jedoch in den gedachten Bezirken während der Sommer=
zeit um 11 Uhr abends zu schließen.
Beschlossen Hremen in der Versammlung des Senats am 22. und bekannt
gemacht am 23. Mai
U##gegeben am 23 Moi 1917. 39
Duck und Serlaa von Cori Schanemann, Bremen