Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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Die desfallsigen Entscheibungen ber Einigungsämter erfolgen in der Besetzung 
von einem Vorsitzer und zwei Beisitzern 
wird ausdrücklich darauf zungewiesen, daß der Antrag des Mieters (. 
Es 
unter Nr. 1) unverzüglich, nachdem die Kündigung ihm zugegangen ist, oder (bei 
bereits erfolgter Kündigung) unverzüglich nach Erlaß der gegenwärtigen Bekannt- 
machung zu stellen ist. 
Beschlossen Deimen“ in der Versammlung des Senats am 14. und belannt 
gemacht am 16. August 1 
(Bellage 39.) Belammtmachung, betresfend Verlängerung des Mandats der gegenwärligen 
Abgeordneten zum Blocklander Abwässerungsverband. 
Es wird hierdurch zur offentlichen Kenntnis veebrach, daß durch einen vom 
Kreisausschuß betätigten Beschluß des Sielamts des Blocklander Abwässerungs- 
verbandes in Abweichung von der Vorschrift des 8 1n ri Statuts dieses Verbandes 
vom 19. Juli 1881 (Gesetzbl. S. 78) bestimmt worden ist, daß das Mandat der 
gegenwärtigen Abgeordneten je um ein Jahr verlängert wird. 
Bremen, den 10. August 1917. 
Der Landherr. 
Berichtigung. 
Die Verordnung, betreffend Höchstpreise für Rindfleisch, vom 12. Angust 1917 
(Gesetzbl. S. 179) ist dahin zu berichtigen, daß der Höchstpreis für 0,5 kg dicke 
Schamrippen 2,20 (nicht 2, 40 44) beträgt. 
6 Druc und Verlag von Carl Schanemonn, Gremen.
	        
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