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Gesetzblatt
Freien Hansestadt Bremen.
1917. — M 57.
Inhalt: Fr. — Ler Kioeffen Ausführung der Bekonntmachung gegen dbermäßige Preis-
Keigerung. S. 201. Beiloge 44. Bekanntmachung der ——* betreffend Anordnung
benan, nach 8 1616 der Neichsverft scherungsordnung. S. 20.
XOI. Verordnung, betreffend Mnsführng ! der Betanntmachung gegen
übermäßige Preissteigerung.
Vom 9. Sevtember 1917.
Der Senat verordnet auf Grund des 8 4 der er Bekauntmachung des Reeichskanzler
vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung (Reichs-Gesetzbl. S
Die Kontrollstelle für freigegebenes Leder in Berlin ist neben der S
kommission des Senats zu der Anordnung berechtigt, daß das Eigentum an freigegebenen
Lederbeständen, die von Ausländern für die Ausfuhr gekauft worden sind, auf eine
in der Anordnung zu bezeichnende Person übergeht.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 7. und bekannt
gemacht am 9. September 1917
(Beilage 44.) Bekanntmachung der Nirrungesoglei heinchiend Anordnung des Senats
nach § 1616 der Neichwersicherungsordaung (Nr. Bremer Nachrichten vom
. 2. September 10%
Auf Grund des § 1616 der Reichsversicherungsordnung hat der Senat
angeordnet, daß die Stellung von Anträgen auf Leistungen der Invaliden= und
Hinterbliebenenversicherung (6 1613 der Reichsversicherungsordnung) bei Behörden,
namentlich bei Militärbehörden die Wirkung der bei den Versicherungsämtern in
Bremen und Bremerhaven gestellten Anträge erhält.
Bremen, den 31. August 1917.
Die Regierungs kanzlei.
Ausgegeben om 9. September 1917.
Duuck und Berlag von Carl Schnemann, Iremen. 59