Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

Gesetzblatt — 
Freien Hansestadt Bremen. 
1917. — X 68. 
###: Kr. CVlll. Bekann#machung, betreflend Verlängrrung des Mandats der gegenwärtigen Mitglieder 
3 ½ des Deichamis des Deichverbandes am rechien Weseruser. S. 237. 
  
  
CVIII. Bekanntmachung, betreffend Verlängerung des Mandats der 
gegemwärtigen Mitglieder des Deichamts des Deichverbandes am 
rechten Weserufer. 
Von 10. Oktober 1917. 
Der Senat bringt hiermit zur öffentlichen Kunde, daß durch obrigkeitlich 
bestätigten Beschluß des Deichamts in Abweichung von der Vorschrift des § 20 des 
Staluts des Deichverbandes am rechten Weseruser vom 1. Juli 1904 (Gesetzbl. 
S. 231) bestimmt worden ist, daß das Mandat der gegenwärtigen Mitglieder des 
Deichamts um ein Jahr, bis zum 30. Juni 1918, verlängert wird. 
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 2. und bekannt 
gemacht am 19. Oktober 1917. 
Anzgegeben am 159. Coher 1917. 
D und Srricg ven Faik Schönemos. d 20
	        
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