Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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189 
Belaummachung über ausländische Weripapiere. 
47. 
Verordnung zur Ergänzung der T Vollzuge des Besitsteuergesetzes vom 
3. Juli 3 (Reichs-Gesetzbl. S. 524) und des Kriegsstenergesetzes vom 
21. oen 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 561) ergangenen Verordnung vom 
19. Jannar 1917 (Brem. Gesetzbl. S. 9). 
Bekanmtmachung, betreffend die Festsetung des Kurses, zu dem die auslos- 
baren 4 ½/2 % Schatanweisung der IV. Kriegsanleihe bei Entrichtung der 
Kriegssteuer an Zahlungsstatt angenommen werden. 
Bekanntmachung über die Annahme von Zwischenscheinen über Stücke der 
Kriegsanleihe bei Entrichtung der Kriegsabgabe sowie über die Ver- 
rechnung der den Hebestellen übergebenen Bescheinigungen der Annahme- 
ellen über angenommene Stücke oder Zwischenscheine der auslosbaren 
4½8 %% Schataanweisungen der IV. Kriegsanleihe. 
Bekanntmachung, betreffend Prägung von Zehnpfennigstücken aus Zink. 
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Reichsstempelsache. 
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Erbschaftssteuersache. 
Anderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr-, Ausfuhr= und Durchfuhrverbote. 
Einschränkung der Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewisser Waren 
ohne besondere Bewilligung zuzulassen. 
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Bundesratsverordnung über 
die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren, vom 
23. November 1916. 
Bekanntmachung, betreffend weiters Anderung der Ansführungsbestimmungen 
tabak 
vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Roht 
58. Vergällungsmittel für Salz. 
Abänderungen der Mesfühäungsbestimmungen zu der Helemmtuachn be 
treffend Einschränkung der Trinkbranmweinerzeugung, vom 15. April 1 
Bekanntmachung über die gemeinsame Benutzung von Braustätten. 
. Finanz-Ministerialblatt, herausgegeben im Preußischen Finanzministerium. 
Entscheidung des Reichsgerichts in einer Zigaretten- Nachausschlagsache. 
Entscheidungen des Reichsgerichts in Reichsstempelsachen 
Geseßz, beirefend #inderung des Gesetzes über die Erganisotlon der Zoll- 
verwaltun 
. Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr-, Ausfuhr= und Durchfuhr= 
66. 
verbote. 
Ermächtigung der Zollstellen, die Einfuhr gewisser Waren ohne besondere 
Einfuhrbewilligung zuzulassen. 
Befristung der Ausfuhre, Durchfuhr= und Einfuhrbewilligungen. 
Neugefaßte Liste von sonst unter Aussuhruerbt stehenden, aber für die 
Ausfuhr nach Luxemburg freigegebenen 
Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für SEntbeeren und Karpfen.
	        
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