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Nachträge
zu den Grundsäten für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unter-
beamtenstellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
A. I. bei den Reichs- und Staatsbehörden.
(Gesetzbl. 1907 S. 156 f.)
1) Zu § 11.
Der Absab (1.) erhält folgenden Zusatz:
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht,
so kann zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden."
2) Zu § 19.
Im Absatz 6) ist hinter Nr. 5 als neue Nr. 6 einzufügen:
gür den Dienst als Werftbuchführer in der Marineverwaltung
Die bunherghe dir. „G.“ ist in „7.“ abzuändern.
II. bei den Kommunalbehörden usw.
(Gesetbbl. 1907 S. 190 ff.)
1) Zu.8 9
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz:
„Ist das Anteilverhältuis der Militäranwärter usw. nicht erreicht,
so kann zu ihren Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden.“
2) Zu § 18.
Hinter Absatz (2.) ist als Absatz (3.) hinzuzufügen:
„Soweit bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung
die Besetzung der Stellen durch Organe der Versicherungsanstalten
selbst erfolgi, ist in den vorstehenden Fällen das Reichsversicherungs-
amt (Landesversicherungsamt) zuständig."“
B. I. bei den Reichs- und Staatsbehörden.
(Gesebl. 1907 S. 156 fl.)
1) Im 5 1 Abs. (4) geile 2, 3 4½ (S. 156),
* 18 Zisfer 4 Zeile 3 S. 164
8 22 Abj. 2 Zeile 4 (S. säanht und
in Anlage C Anmerkung 2 1 Zeile 1 und 2 (S. 181) ist stau „im Heere
oder in der Marine“ zu setzen:
im Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“.
2) Im g l Abs. (7) Zeile 3 (S. 157) sind die Worte „Schutz= oder“ zu streichen.
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